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Pensionskasse - Vertrauensärztliche Begutachtungen bei ArbeitsunfähigkeitSehr geehrte Damen und Herren
Wie Sie sicher wissen, nehmen die Invaliditätsfälle stetig zu. Das Ziel der Wiedereingliederung ist nicht erreicht und die Kosten steigen ins Unermessliche. Es ist nachgewiesen, dass die Betreuung der arbeitsunfähigen Personen von grosser Bedeutung ist für die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Je länger abgewartet wird, wie schwieriger ist eine Reintegration.
Wir stellen immer wieder fest, dass arbeitsunfähige Personen von den Dienstabteilungen jeweils erst kurz vor Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht beim Vertrauensarzt zur Begutachtung angemeldet werden. Gemäss Art. 5 f) des Vorsorgereglements der Pensionskasse Stadt Zürich hat der Arbeitgeber die Aufgabe, nach dreimonatiger ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit eine vertrauensärztliche Untersuchung zu veranlassen. Wir bitten Sie, diese Frist in Zukunft unbedingt immer einzuhalten. Sollte in gewissen Fällen dieser Termin bereits abgelaufen sein, bitten wir Sie, diese Versicherten unverzüglich bei einem/einer unserer Vertrauensärzte/-ärztinnen anzumelden. Wir machen Sie auch darauf aufmerksam, dass Versicherte nur dann Anspruch auf Invaliditätsleistungen haben, wenn die Aufgaben aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt werden können. Über einen allfälligen Anspruch entscheidet die Pensionskasse aufgrund des vertrauensärztlichen Gutachtens.
Bitte informieren Sie gegebenenfalls auch Ihre zuständigen Mitarbeitenden im Personaldienst. Für die gute Zusammenarbeit danken wir Ihnen im Voraus bestens.
Wir freuen uns immer, wenn Personalverantwortliche und deren Mitarbeitenden ihre Aufgaben bezüglich Pensionskasse kompetent erfüllen. Es ist uns bewusst, dass die Fragen und Aufgaben, die auf Sie zukommen sehr komplex und vielseitig sein können. Sollten Sie in Ihrer Dienstabteilung / Ihrem Betrieb einen Schulungsbedarf betreffend Leistungen der Pensionskasse (Leistungen im Alter, bei Arbeitsunfähigkeit, im Todesfall) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auf Wunsch machen wir bedarfsgerechte Informationsveranstaltungen oder Schulungen. Ab ca. März 2004 können wir Sie auch bereits detaillierter über die neuen, ab 2005 gültigen Leistungen informieren. Falls Sie Interesse haben, bitte kontaktieren Sie mich oder meinen Stellvertreter Herr Patrick Plesner.
Freundliche Grüsse
Margrit Bieri Abteilungsleiterin Pensionsberechtigte |
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