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13. September 2001

Stempelsteuer schmälert die Leistungen unserer Pensionskasse!

Seit dem 1. Juli 2001 müssen schweizerische Pensionskassen auf allen Käufen und Verkäufen von Wertschriften eine Stempelsteuer bezahlen.

Diese Steuer ist ganz einfach eine zusätzliche indirekte Steuer auf Löhnen und Renten. Die Stempelsteuer schmälert die Rendite der Kasse und damit die Leistungen für die Versicherten und Pensionsberechtigten.

Die Stempelsteuer benachteiligt zudem schweizerische gegenüber ausländischen Pensionskassen.

Der schweizerische Pensionskassenverband ASIP setzt sich dafür ein, dass die Pensionskassen von der Stempelsteuer wieder befreit werden. Anlagekommission und Kassenkommission unserer Pensionskasse unterstützen ihn hierbei vorbehaltlos.
 
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