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Wegfall der Beitragsentlastung...Die seit 1999 bestehende Beitragsentlastung von 60 Prozent entfällt ab 1. Januar 2002, weil die freien Reserven der Pensionskasse infolge der unerfreulichen Entwicklung an den Wertschriftenbörsen vollständig aufgebraucht sind. Hingegen bestehen noch immer bedeutende Reserven für Leistungsverbesserungen: So sind die Teuerungsanpassung der Renten auf den 1. Januar 2002 und die einmalige Höherverzinsung der Altersguthaben von 12.1 % im Jahr 2002 gesichert. Ebenso sind noch genügend Reserven zum Ausgleich von Schwankungen der Wertschriftenkurse vorhanden.
Beitragsentlastend wirken sich die auf den 1. Januar 2002 gültigen tieferen Beitragssätze aus. |
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