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Erste Wahl in den Stiftungsrat der PensionskasseAm 6. Februar 2002 hat der Gemeinderat mit 110:0 Stimmen beschlossen, die Pensionskasse in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftung umzuwandeln (siehe auch News vom 7. Februar 2002). Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde an der auf den 2. Juni 2002 angesetzten Volksabstimmung das Geschäft klar gutheissen wird.
Um die planmässige Einführung auf den 1. Januar 2003 zu gewährleisten, wird das Wahlverfahren für den ersten Stiftungsrat schon im März 2002 eröffnet mit dem Ziel, dass sich der Stiftungsrat im Herbst 2002 konstituieren und die ersten notwendigen Beschlüsse fassen kann. Der Stiftungsrat wird paritätisch zusammengesetzt sein aus 10 Versichertenvertretungen und 10 Arbeitgebervertretungen. Er bestimmt sein Präsidium selbst. Sodann wird der Stiftungsrat aus seinem Kreise einen Stiftungsausschuss und eine Anlagekommission wählen und gewisse Aufgaben und Verantwortlichkeiten an diese Teilgremien delegieren.
Mitte März 2002 sind die grossen Personalverbände, die städtischen Dienstabteilungen und die angeschlossenen Unternehmen angeschrieben und im Detail über das Wahlverfahren orientiert worden. Folgende Unterlagen haben sie erhalten:
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Die Dienstabteilungen und angeschlossenen Unternehmen wurden gebeten, ihr Personal auf geeignete Weise über die bevorstehende Wahl in den Stiftungsrat zu orientieren. Im Weiteren wurden sie eingeladen, allfällige Kandidaturen für Arbeitgebervertretungen einzu-reichen.
Das Wahlverfahren wird durch die Versicherungskasse organisiert. Für Fragen steht der Vorsitzende der Geschäftsleitung gerne zur Verfügung:
Dr. Ernst Welti Telefon 01 216 52 42 E-Mail ernst.welti@vk.stzh.ch |
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