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PKZH-Versicherte von BVG-Zinssenkung nicht betroffen.Die PKZH verzinst die Altersguthaben ihrer Versicherten so, dass als Leistungsziel eine Rente von 60% im Alter 63 erreicht wird. Der Zins liegt im allgemeinen 3% über der Teuerungsrate der letzten drei Jahre. Die vom Bundesrat beschlossene Herabsetzung der BVG-Zinssätze hat also keinen Einfluss auf die Zinssätze der PKZH. Für das Jahr 2003 wird der PKZH-Zins voraussichtlich bei etwa 4.4% liegen.
Im "goldenen Jahr" 2002 werden die Guthaben aus besonderen Gründen sogar mit mit 12.1% verzinst (--> Verzinsung). Der Entscheid des Bundesrates hat auch darauf keinen Einfluss.
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