 |
 |
 |
Versicherungsleistungen: Geplante Änderungen auf 2005Gestützt auf intensive Vorarbeiten des Stiftungsausschusses hat der Stiftungsrat folgendes Grobkonzept zustimmend zur Kenntnis genommen:
Altersleistungen
- Kapitaloption: Bezug von bis zu 50% des Altersguthabens in Kapitalform
- Altersrücktritt frei wählbar zwischen Alter 58 und 65 (heute zwischen 60 und 65)
- Freiwillige, beitragsfreie Versicherung ab Alter 55 (heute ab 58)
- Ausrichtung des Überbrückungszuschusses für Frauen und Männer bis zum ordentlichen AHV-Rücktrittsalter (heute für Frauen bis Alter 62, für Männer bis 65); bei Frühpensionie-rung zwischen 58 und 60 jedoch maximal für fünf Jahre
Hinterlassenenleistungen
- Lebenspartner mit Ehegatten gleichstellen
- Ausrichtung einer Todesfallsumme, falls verstorbene Versicherte weder anspruchsberech-tigte Ehegatten noch Partner hinterlassen
Invalidenleistungen
- Mindestschwelle eines Invaliditätsgrades von 20% für Leistungsanspruch
- Bei Berufsinvalidität entsteht ein Anspruch auf unbefristete Leistungen erst ab Alter 55 (heute ab Alter 50) und fünf Beitragsjahren
- Karenzfrist: In den ersten drei Jahren ab Eintritt in die Pensionskasse besteht nur ein Leis-tungsanspruch bei Vorliegen von Erwerbsinvalidität
Nun arbeitet der Stiftungsausschuss mit dieser Zielrichtung ein Detailkonzept zuhanden des Stiftungsrates aus. Dieser wird das Geschäft noch dieses Jahr weiter erörtern und im März 2004 definitiv beschliessen. Die Inkraftsetzung ist auf Januar 2005 vorgesehen.
|
 |
|
|