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8. September 2003

Abstimmung zu Pensionskasse und Wohnbauförderung

Die Stimmberechtigten von Zürich haben am 7. September 2003 eine entsprechende Vorlage mit knapp 80 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Eine seit Jahrzehnten bewährte Lösung kann damit weitergeführt werden. Die Volksabstimmung musste aus rein rechtlichen Gründen angesetzt werden, da die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) auf Januar 2003 in eine selbstständige Stiftung umgewandelt worden ist.

Die PKZH gewährt seit Jahrzehnten leicht zinsvergünstigte Hypothekardarlehen nicht nur an ihre Versicherten, sondern auch an gemeinnützige Wohnbauträger mit Sitz in der Stadt Zürich. Für die PKZH ist dies eine risikoarme und wertstabile Investition mit hoher Ertragssicherheit. Zusammen mit den anderen Anlagesegmenten (Aktien, Obligationen, usw.) verfügt die PKZH damit über eine optimale Verteilung ihres Vermögens. Die vom Stiftungsrat gewählte Anlagekommission bestimmt jährlich einen Plafond für neue Hypothekardarlehen. Auf diese Weise kann sie steuern, dass der Anteil der Hypotheken am Gesamtvermögen der vom Stiftungsrat festgelegten Anlagestrategie entspricht.

Die Gewährung von Hypotheken an Wohnbauträger basiert auf dem Finanzierungsmodell gemäss Wohnbau-Förderungsmassnahmen der Stadt Zürich. 60% des Anlagewertes werden mittels einer 1. Hypothek und 34% durch eine 2. Hypothek finanziert, wobei für letztere die Stadt Zürich haftet. Die PKZH ist also durch eine entsprechende Verlustdeckungsgarantie abgesichert. Diese musste übrigens noch nie beansprucht werden.

Insgesamt handelt es sich für die PKZH um ein attraktives Anlagesegment. Sollte der Stiftungsrat der PKZH die Situation jedoch irgendwann einmal anders beurteilen, läge es ganz alleine in seiner Zuständigkeit, sich aus diesem Engagement vollständig zurückzuziehen. Die Stadt Zürich hätte darauf keinen Einfluss. Sie müsste sich dann gegebenenfalls einen anderen Partner als Darlehensgeber suchen oder selber die Darlehen vergeben.
 
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