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Online-Berechnungen Ihrer AltersleistungenAb sofort können Sie Ihre persönlichen Altersleistungen auch selber berechnen. Bei Rücktritt ab 31. Januar 2005 ist bereits mit dem vollendeten 58. Lebensjahr eine Alterspensionierung möglich. Das Altersguthaben kann stufenlos bis zu 50%, abzüglich Vorbezug für Wohneigentum, in Kapitalform bezogen werden. Berechnen lassen sich bei vorzeitiger Pensionierung auch die maximalen Einkaufsmöglichkeiten. Die zur Erfassung notwendigen persönlichen Daten finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis. |
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