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Beitragsaufteilung und Überbrückungszuschuss 2005 |
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Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am 29. September 2004 folgende Beschlüsse mit Wirkung ab 1. Januar 2005 gefasst:
- Die Pensionskassenbeiträge werden neu pro Altersgruppe im Verhältnis 38 zu 62 Prozent (Versicherte/ Arbeitgeberin Stadt Zürich) aufgeteilt. Bisher bezahlten die Versicherten im Durchschnitt über alle Altersgruppen 38 Prozent, die Stadt 62 Prozent der Gesamtbeiträge.
Die der Pensionskasse angeschlossenen Unternehmen können eine andere Aufteilung wählen.
Weitere Informationen
- Neu legt der Stiftungsrat (SR) der PKZH und nicht mehr der Gemeinderat den Risikobeitrag nach versicherungstechnischen Kriterien altersunabhängig fest. Falls der erforderliche Risikobeitrag 5 Prozent des koordinierten Lohnes übersteigt, ist die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen.
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Bereits am 3. Juni 2004 hat der SR aufgrund des ungünstigen Schadenverlaufs der letzten Jahre beschlossen, den Risikobeitrag von bisher 2 auf 4 Prozent zu erhöhen. |
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- Beim Altersrücktritt von Angestellten beteiligt sich die Stadt zu 62 Prozent (bisher 50 Prozent) an den Kosten des Überbrückungszuschusses (UeZ). Dies gilt unter der Voraussetzung, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Rücktritt ununterbrochen acht Jahre gedauert hat (Regelung im Personalrecht). Die Höhe des UeZ beträgt nach wie vor 100% der maximalen AHV-Altersrente (ab 2005: CHF 25'800). Bei Teilpensionierung bzw. bei Teilbeschäftigung erfolgt eine entsprechende Reduk-tion. Der UeZ wird ab Pensionierungsdatum während längstens fünf Jahren ausgerichtet. Der Anspruch auf UeZ erlischt mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rücktrittsalters oder mit dem Sterbemonat (Art. 31 VSR, PKZH).
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