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Vorsorgeausweis 2004 Die Vorsorgeausweis 2004 sind verschickt. Bitte beachten Sie die folgenden Neuerungen: |
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Obwohl der bundesrechtliche Mindestzinssatz auf 2.25% festgelegt wurde, verzinst die Pensionskasse Stadt Zürich die Altersguthaben ihrer Versicherten im Jahr 2004 mit 3.25%. Mit diesem Entscheid des Stiftungsrates kann der bestehende Vorsorgeschutz dank der tiefen Teuerung im Wesentlichen eingehalten werden. |
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Der Internetauftritt der Pensionskasse Stadt Zürich wurde überarbeitet und einfacher gestaltet. Neu ist es ausserdem möglich beispielsweise die Ihnen zustehenden Freizügigkeitsleistungen per Ende des Vorjahres zu kalkulieren. Einkaufsmöglichkeiten, Renten, Bezug von Kapital für Wohneigentum oder Auszahlungen bei Scheidungen können Sie jeweils für das aktuelle Datum berechnen. Diese Funktionalitäten werden schrittweise aufgeschaltet. |
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Mit den bilateralen Verträgen tritt für Versicherte, die ab dem 1. Juli 2007 ihren Wohnsitz in ein EU-Land (inklusive Norwegen und Island) verlegen, eine neue Regelung bei der Auszahlung der Freizügigkeitsleistung ein. Die Änderung betrifft Personen, die im neuen Heimatland obligatorisch dem landesüblichen Versicherungssystem unterstellt sind. Der obligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung (siehe Vorsorgeausweis „Mindestbetrag gemäss BVG“) verbleibt in der Schweiz und wird frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters ausbezahlt. Für Detailinformationen dazu beachten Sie bitte das Merkblatt „Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung“. |
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