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Die Ausweise der städtischen Versicherten werden nach der Lohnrunde im Mai verschickt.
Bitte beachten Sie die folgenden Neuerungen:
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Zur Berechnung des koordinierten Jahreslohns wird der Koordinationsbetrag vom Einkommen abgezogen. Dieser entspricht bei der PKZH wie bis anhin der maximalen AHV-Altersrente, die im 2005 CHF 25'800 beträgt. Der gesetzlich festgelegte Koordinationsbetrag (BVG) entspricht neu CHF 22'575 (7/8 der maximalen AHV-Rente). Obwohl die PKZH einen höheren Koordinationsbetrag anwendet, liegen die Leistungen der PKZH weiterhin deutlich über dem gesetzlichen Minimum. |
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In einzelnen Fällen können auf dem neuen Vorsorgeausweis trotz gleichem Lohn wie 2004 tiefere Leistungen ausgewiesen sein: Einerseits wurde der Koordinationsbetrag leicht erhöht, was zu einem tieferen koordinierten Jahreslohn und zu geringeren zukünftigen Beiträgen führt. Andererseits bewirkt die neue Partnerpension tiefere Umwandlungssätze für die Berechnung der Rente.
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Ein freiwilliger Einkauf ist ab 2006 nur noch dann erlaubt, wenn ein früher getätigter Vorbezug für Wohneigentum vollumfänglich zurückbezahlt wurde. Einkäufe mit einem bestehenden Vorbezug können daher nur mehr im laufenden Jahr vorgenommen werden.
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Personen, die gleichzeitig bei einem angeschlossenen Unternehmen und der Stadt arbeiten, erhalten wie bisher zwei getrennte Vorsorgeausweise. Derjenige der Stadt Zürich wird im Mai versendet.
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Barauszahlungen beim Verlassen der Schweiz in ein EU-Land sind ab dem 1. Juni 2007 eingeschränkt. Details dazu finden Sie im Merkblatt‚ Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung’.
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