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Die PKZH ist nicht in den «Fall Swissfirst» verwickelt. Alle unsere Vermögenswerte werden durch externe Portfoliomanager bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung der Aktien Schweiz wird ausschliesslich passiv vorgenommen, d.h. die Zusammensetzung unseres Portfolios ist gleich wie jene des Aktienindexes SPI (Swiss Performance Index). Der externe Portfoliomanager kauft und verkauft somit Aktien allein aufgrund von Änderungen in der Zusammensetzung dieses Aktienindexes. Der Anlageprozess der PKZH ist somit fest strukturiert und lässt willkürliche Käufe oder Verkäufe von Aktienpaketen gar nicht zu.
Die Aktie Swissfirst ist seit dem Jahr 2000 im Aktienindex SPI enthalten und entsprechend hält die PKZH seither solche Aktien. Aufgrund der passiven Bewirtschaftung der Aktien Schweiz wurden im Vorfeld der Fusion zwischen Swissfirst und Bank Bellevue - ausser den oben erwähnten strukturierten Indexanpassungen - keine Transaktionen durchgeführt.
Seit Januar 2005 sind Pensionskassen bundesrechtlich verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um Missbräuche in der Anlagetätigkeit zu verhindern. Viele Pensionskassen, darunter die PKZH, haben sich deshalb dem „Verhaltenskodex in der beruflichen Vorsorge“ unterstellt. In Konkretisierung dieses Kodexes hat die PKZH ihren Anlageverantwortlichen zusätzliche Regeln auferlegt, um missbräuchliche Eigengeschäfte und persönliche Bereicherungen zu verhindern. |
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