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Stiftungsratssitzung vom 3. Dezember 2002

Verzinsungssatz 3.5% ...

Die Pensionskasse Stadt Zürich, bisher eine Abteilung der Stadtverwaltung, nimmt ab Januar 2003 ihre Tätigkeit als selbstständige Stiftung auf (siehe Top News vom 5. November 2002).
An der Sitzung vom 3. Dezember 2002 hat der Stiftungsrat nachstehende Entscheide gefällt.


Beurteilung der Wirtschaftslage
Alle Verpflichtungen der Pensionskasse sind vollständig gedeckt. Darüber hinaus bestehen Reserven von etwas mehr als 20% der Verpflichtungen. Die Situation ist im Vergleich mit anderen Pensionskassen als sehr gut zu bezeichnen. Die aussergewöhnlich unsichere Wirtschaftslage könnte indes zu weiteren Verlusten auf den Vermögensanlagen führen. Oberste Priorität unserer Kasse ist es deshalb, die langfristige Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb ist der Stiftungsrat zur Zeit sehr zurückhaltend bei der Reservenverteilung.


Verzinsungssatz der Altersguthaben
Die Altersguthaben werden im 2003 mit 3.5% verzinst. Der Zinssatz liegt somit ein Viertelprozent über dem bundesrechtlichen Mindestzinssatz. Insgesamt kann das bestehende Leistungsziel (im Alter 63 eine Rente von 60% des koordinierten Lohns) eingehalten werden. Sobald sich die Wirtschaftslage beruhigt, werden die Altersguthaben auch wieder höher als unbedingt notwendig verzinst werden können.


Rentenanpassung
Im 2003 werden die Renten nicht der Teuerung angepasst. Gegenüber dem Zürcher Index entsteht dadurch ein kleiner Rückstand von 0.5 Prozent. Dieser soll in Zukunft wieder aufgeholt werden, sobald die Wirtschaftslage dies zulässt.


Wahl des Geschäftsleiters und seines Stellvertreters
Zum Geschäftsleiter der Stiftung Pensionskasse wurde Dr. Ernst Welti gewählt, der seit 1990 als Vizedirektor und seit 1999 als Direktor der Pensionskasse wirkt. Zum stellvertretenden Geschäftsleiter wurde lic. iur. Armin Braun ernannt, seit 1989 Direktor und seit 1999 Vizedirektor der Pensionskasse. Die Beiden sind ausgewiesene Fachleute und bilden seit 12 Jahren ein gut eingespieltes Führungsteam. Ihre Anstellungsbedingungen richten sich unverändert nach dem Personalrecht der Stadt Zürich.

 
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