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Stiftungsratssitzung vom 2. Dezember 2003

Verzinsungssatz 3.25%

Die Altersguthaben werden im 2004 mit 3.25% verzinst, also 1.0% über dem bundesrechtlichen Mindestzinssatz. Angesichts der tiefen Teuerung kann damit der bestehende Vorsorgeschutz im we-sentlichen eingehalten werden.

Im 2004 werden die Renten, wie schon im 2003, nicht der Teuerung angepasst. Gegenüber dem Zürcher Index entsteht dadurch ein Rückstand von insgesamt 0.5%. Dieser soll in Zukunft aufgeholt werden, sobald die Pensionskasse wieder über eine genügende Reservensituation verfügt.

Im Weiteren diskutierte der Stiftungsrat in erster Lesung das Detailkonzept zu den auf 2005 geplanten Änderungen der Versicherungsleistungen sowie die Auswirkungen der ersten BVG-Revision. Der definitive Beschluss dazu erfolgt an der Sitzung vom 18. März 2004.
 
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