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Ökologische und soziale Anlagen bei der PKZHAn seiner Sitzung vom 25. September 2003 hat der Stiftungsrat organisatorische Grundsätze beschlossen zu ökologischen und sozialen Anlagen sowie zur Wahrung der Aktionärsrechte. Neu sollen geeignete Institutionen beauftragt werden, die im Aktienportfolio vertretenen Gesellschaften zu überwachen und auf diese einzuwirken, wenn sie gegen ökologische, soziale oder Corporate-Governance-Grundsätze verstossen.
In Ergänzung zu einem Beschluss vom 20. März 2003 (Entschädigung der Mitglieder) hat der Stiftungsrat nun eine weitere interne Regelung getroffen, die ihn selber betrifft (Wahlverfahren).
Im Weiteren hat er ein Grobkonzept zu den Versicherungsleistungen 2005 zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe separates Top News vom 25. September 2003).
Schliesslich hat er das Halbjahresreporting der Geschäftsleitung zustimmend entgegengenommen. |
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