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Invalidenleistungen 2005 und Beiträge 2005Am 18. März 2004 fällte der Stiftungsrat grundlegende Beschlüsse zu den Alters- und Hinterlassenenleistungen 2005. Am 4. Mai 2004 hat er nun auch die Invalidenleistungen neu geregelt. Auslöser war die in den letzten Jahren stark gestiegene Anzahl Invaliditätsfälle. Die Bestimmungen zur Invalidität werden nun verstärkt auf das Ziel der Wiedereingliederung ausgerichtet.
- 20% Invaliditätsgrad als Mindestschwelle für einen Leistungsanspruch.
- Bei Berufsinvalidität entsteht ein Anspruch auf unbefristete Leistungen erst ab Alter 55 (bisher ab Alter 50) und vier Beitragsjahren.
- Karenzfrist: In den ersten vier Jahren ab Eintritt in die Pensionskasse besteht nur ein Leistungsanspruch bei Vorliegen von Erwerbsinvalidität.
- Der Zuschuss zur Invalidenpension beträgt neu 75% (bisher 100%) der maximalen IV-Rente. Leistungen der IV werden wie bisher an den Zuschuss angerechnet.
Ferner hat der Stiftungsrat ein Begehren des Stadtrates von Zürich zur Beitragsaufteilung geprüft und dazu Stellung genommen.
- Der Stadtrat möchte dem Gemeinderat beantragen, die Beiträge zwischen den Versicherten und der Arbeitgeberin Stadt einheitlich im Verhältnis 40/60 (bisher 38/62) aufzuteilen. Der Stiftungsrat begrüsst das für alle Altersklassen einheitliche Aufteilungsverhältnis. Er plädiert aber für den bisherigen Aufteilungsschlüssel (38/62).
- Der Stiftungsrat schlägt dem Gemeinderat vor, der Pensionskasse die Kompetenz zu übertragen, die Höhe der Risikobeiträge nach versicherungstechnischen Grundsätzen festzulegen. Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl Invaliditätsfälle beläuft sich der erforderliche Risikobeitrag auf 4% (bisher 2%).
Der Gemeinderat wird über die genannten beiden Punkte voraussichtlich noch diesen Sommer entscheiden. |
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