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Die Altersguthaben werden im 2005 mit 3% verzinst, also 0.5% über dem bundesrechtlichen Mindestzinssatz. Angesichts der tiefen Teuerung kann damit der bestehende Vorsorgeschutz im wesentlichen eingehalten werden.
Im 2005 werden die Renten, wie schon in den beiden Vorjahren, nicht der Teuerung angepasst. Gegenüber dem Zürcher Index entsteht dadurch ein Rückstand von insgesamt 0.9%. Dieser soll in Zukunft aufgeholt werden, sobald die Pensionskasse wieder über eine genügende Reservensituation verfügt.
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