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Der Stiftungsrat hat ein Anlagekonzept beschlossen. Dieses hat Reglementscharakter. Es legt die Grundzüge der Anlagestrategie und der Anlageorganisation fest.
Im weiteren hat er ein Teilliquidationsreglement erlassen. Dieses ist nun dem kantonalen Amt für berufliche Vorsorge zur Genehmigung einzureichen. Es wird erst durch die Genehmigung rechtskräftig.
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