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Verzinsung Altersguthaben Verzinsung Altersguthaben
Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF)
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Hinterlassenenleistungen Hinterlassenenleistungen
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Verwaltungskosten Verwaltungskosten
Reservenpolitik Reservenpolitik
Eingeschränkte Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung bei endgültigem Verlassen der Schweiz in einen EU- bzw. EFTA Staat (bilaterale Abkommen) Eingeschränkte Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung bei endgültigem Verlassen der Schweiz in einen EU- bzw. EFTA Staat (bilaterale Abkommen)
Vorsorgeausweis Vorsorgeausweis
Beiträge
Was geschieht mit den Beiträgen ?

Mit den Sparbeiträgen, welche auf einem individuellen Konto geführt werden, werden die zukünftigen Altersleistungen finanziert. Sie bilden zusammen mit den Einlagen, Einkäufen und dem Zins das persönliche Altersguthaben. Die Sparbeiträge werden ab dem folgenden Kalenderjahr verzinst.

Die Risikobeiträge werden laufend eingesetzt für Leistungen an diejenigen Personen, die invalid werden, und für Pensionen an Hinterlassene. Die Risikobeiträge können darum nicht dem Altersguthaben zugerechnet werden.

Der Stand des Altersguthabens ist massgebend für die Leistungen der Pensionskasse.

Werden auf dem gesamten Einkommen Beiträge erhoben?

Nein, der Anteil am Lohn, der bereits im Rahmen der ersten Säule (AHV/IV) versichert ist, soll nicht noch ein zweites Mal versichert werden. Deshalb wird vom Bruttolohn ein sogenannter Koordinationsbetrag abgezogen. Der Bruttolohn umfasst auch die versicherten Zulagen. Er wird auf das Jahr umgerechnet.

Der volle Koordinationsbetrag entspricht bei der PKZH der maximalen AHV-Rente. Er wird bei Teilbeschäftigung anteilmässig berechnet.

Der koordinierte Lohn (Bruttolohn minus Koordinationsbetrag) ist massgebend für die Berechnung der Beiträge an die Pensionskasse.

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Einkauf
Wer kann einen Einkauf tätigen?

Das Leistungsziel der Pensionskasse Stadt Zürich erreichen Versicherte mit voller Beitragszeit im Rücktrittsalter 63. Versicherte, die nach Alter 25 eintreten und von der bisherigen Kasse zu wenig Geld mitbringen, können sich freiwillig auf das Leistungsziel einkaufen. Die Höhe eines möglichen Einkaufs ist auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich.

Es gelten folgende Einschränkungen:
Kein Einkauf kann geleistet werden, wenn uns der Fragebogen für Neueintretende nicht oder nur unvollständig eingereicht wird und uns die Austrittsansprüche aus früheren Vorsorgeverhältnissen nicht überwiesen werden. Falls im Rahmen der Wohneigentumsförderung Vorsorgekapital bezogen wurde, muss dieser Vorbezug zuerst vollständig zurückgezahlt werden.
Ein beschränkter Einkauf gilt für Personen, die ab 1.1.2006 aus dem Ausland zugezogen sind und erstmals in der Schweiz einer Vorsorgeeinrichtung angehören. In diesem Fall kann in den ersten 5 Jahren jährlich maximal 20% des versicherten Lohns eingezahlt werden.

Welches sind die Auswirkungen und Vorteile eines Einkaufs?


Auswirkungen des Einkaufs auf die Altersleistungen
Ein Einkauf führt zu einer Erhöhung Ihrer Alterspension. Insbesondere erhöht ein voller Einkauf Ihre voraussichtliche Alterspension im Alter 63 auf 60% des koordinierten Lohnes.

Auswirkungen des Einkaufs auf die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen
Ein Einkauf führt zu einer Erhöhung der lebenslänglichen Grundpension. Auf die Höhe der gesamten Invalidenleistungen (Grundpension und Zusatzpension zusammen) bis Alter 63 hat dies keinen Einfluss. Im Alter 63 fällt die Zusatzpension aber weg und es verbleibt nur noch die Grundpension. Der Einkauf wirkt sich somit auf die Höhe der Invalidenleistungen aus, die ab Alter 63 ausgerichtet werden.
Bei den Hinterlassenenleistungen ergeben sich "gleichgerichtete" Verbesserungen.
 
Steuerliche Vorteile des Einkaufs
 Die Einkäufe in die 2. Säule können grundsätzlich von den Steuern abgezogen werden. Bei Einkaufssummen, die Ihr Einkommen übersteigen, empfiehlt es sich, sich vorgängig beim Steueramt zu informieren.
 

Wieso kann im Jahr 2010 eine zusätzliche Vorsorgelücke entstehen?

Um den im Vergleich mit der Vergangenheit tieferen zukünftigen Renditeerwartungen zu begegnen, wurde der technische Zinssatz per 01.01.2009 von bisher 4 % auf 3.5 % reduziert. Diese Reduktion hatte zur Folge, dass in den Jahren 2009 und 2010 die Umwandlungssätze gesenkt und die Einkaufstarife erhöht werden mussten. Diese Anpassungen konnten nicht wie geplant mit einer Höherverzinsung der Altersguthaben kompensiert werden. Dies bewirkt bei vielen Versicherten neue oder höhere Einkaufslücken, die bei Bedarf (steuerbegünstigt)  mit entsprechenden Einkäufen wieder geschlossen werden können. 
Dank der auf 2010 eingeführten Verbesserung bei den Risikoleistungen haben Einkaufslücken eine kleinere Bedeutung als bisher: Die Invalidenpension wird durch eine Einkaufslücke nicht mehr vermindert, sondern beträgt in jedem Fall mindestens 60% des koordinierten Lohnes, befristet bis Schlussalter 63. Bei den Hinterlassenenleistungen ergeben sich gleichgerichtete Verbesserungen. Ein Einkauf lohnt sich aber im Hinblick auf die Altersleistungen nach wie vor.
 

Muss der gesamte Einkauf in einem Betrag entrichtet werden ?

Nein, der Einkauf kann auch teilweise entrichtet werden. Bis zum 63. Geburtstag sind zudem nachträgliche Einkäufe möglich.

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Verzinsung Altersguthaben
siehe Abschnittt Verzinsungspolitik
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Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF)
Bis zu welchem Zeitpunkt kann Vorsorgekapital für selbst bewohntes Wohneigentum beansprucht werden?

Ein Vorbezug kann mittels Vorbezugsformular bis zum 63. Geburtstag geltend gemacht werden, spätestens jedoch 3 Montate vor dem Bezug von Altersleistungen.

Wie viel Vorsorgekapital kann für einen Vorbezug oder für eine Verpfändung eingesetzt werden?

Bis zum 50. Geburtstag kann die gesamte Freizügigkeitsleistung ohne freiwillige Einkaufssummen der letzten drei Jahren eingesetzt werden. Für über 50-Jährige steht das Altersguthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Freizügigkeitsanspruchs zur Verfügung. Der Mindestbetrag muss Fr. 20'000.- betragen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Vorbezug vornehmen möchte?

Die Pensionskasse teilt Ihnen auf Anfrage die Höhe des aktuell zur Verfügung stehenden Kapitals mit und sendet Ihnen ein Gesuchsformular mit Informationsunterlagen. Nach Eingang des vollständig und korrekt ausgefüllten Gesuchsformulares mit allen erforderlichen Beilagen - bei Kauf: beurkundeter Kaufvertrag mit notarieller Grundbuch- bzw. Grundregisteranmeldung - erfolgt eine Überweisung in der Regel innerhalb von 30 Tagen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich eine Verpfändung vornehmen möchte?

Die Pensionskasse teilt Ihnen auf Anfrage die Höhe des aktuell zur Verfügung stehenden Kapitals mit. Für eine Verpfändung ist kein Gesuchsformular notwendig. Nach Erhalt einer Verpfändungsanzeige der Bank mit Kopie des Pfandvertrages wird die Verpfändung notiert. Ein Verpfändung kann bis zum 63. Geburtstag geltend gemacht werden, spätestens jedoch 3 Montate vor dem Bezug von Altersleistungen.

Was sind die Auswirkungen eines Vorbezuges?

Das Altersguthaben reduziert sich um den Betrag des Vorbezugs. Dadurch verringert sich die voraussichtliche jährliche Alterspension im Alter 63 um 5.87% des vorbezogenen Altersguthabens. Diese Kürzung vergrössert sich jährlich um den jeweiligen Zinssatz.

Dank der auf 2010 eingeführten Verbesserung bei den Risikoleistungen haben Vorsorgelücken eine kleinere Bedeutung als bisher: Die Invalidenpension wird durch die Lücke nicht mehr vermindert, sondern beträgt in jedem Fall mindestens 60% des koordinierten Lohnes, befristet bis Schlussalter 63. Bei den Hinterlassenenleistungen ergeben sich gleichgerichtete Verbesserungen.

Was sind die Auswirkungen einer Verpfändung?

Es erfolgt keine Reduktion der Vorsorgeleistungen. Vor einer Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung, der Auszahlung von Vorsorgeleistungen und der Übertragung eines Teils der Freizügigkeitsleistung im Scheidungsfall auf den Ehegatten der versicherten Person oder bei gerichtlicher Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft auf den anderen eingetragenen Partner, ist die Zustimmung des Pfandgläubigers erforderlich, soweit die Pfandsumme betroffen ist.

Muss der Vorbezug versteuert werden?

Vorbezogene Beträge sind als Kapitalleistung aus Vorsorge steuerpflichtig. Die Pensionskasse ist verpflichtet, den Vorbezug der Eidgenössischen Steuerverwaltung innert 30 Tagen zu melden. Nähere Auskünfte über Höhe und Modalitäten erteilt das Steueramt.

Besteht eine Rückzahlungspflicht?

Bei Veräusserung des Wohneigentums oder bei Wohnsitzwechsel muss der Erlös zurückgezahlt werden. Wird der Erlös im Umfang des Vorbezugs innerhalb von 2 Jahren wieder für Wohneigentum eingesetzt, kann dieser Betrag auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.

Kann der Vorbezug freiwillig zurückgezahlt werden?

Bis zum 63. Geburtstag kann der Vorbezug in einem Betrag oder in Raten zu mindestens Fr. 20'000.- freiwillig an die Pensionskasse zurückgezahlt werden.

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Altersleistungen
Wann muss ich der Pensionskasse meinen Altersrücktritt melden?

Grundsätzlich muss die versicherte Person ihren Altersrücktritt dem Arbeitgeber mitteilen. Es gelten die gleichen Fristen wie bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Ausnahmefälle sind mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Ein allfällig gewünschter Kapitalbezug - maximal 50 % des Altersguthabens - muss mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich angemeldet werden.

Der Arbeitgeber hat der Pensionskasse den Altersrücktritt spätestens 3 Monate im Voraus mitzuteilen.

Kann mir die Pensionskasse im Voraus eine Berechnung der Alterspension machen?

Eine Berechnung der voraussichtlichen Altersleistungen kann die versicherte Person ab dem 56. Altersjahr anfordern.

Sie können Ihre persönlichen Altersleistungen auch selbst online berechnen. Die zur Erfassung notwendigen Daten finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis.

Kann ich anstelle einer Alterspension ein Alterskapital beziehen?

Seit dem 1.1.2005 können Sie bis zu 50% des Altersguthabens, abzüglich Vorbezug für Wohneigentum, in Kapitalform beziehen.

Ein voller Kapitalbezug kann verlangt werden, falls die Grundpension vor Berücksichtigung des Überbrückungszuschusses weniger als 30% der minimalen AHV-Altersrente beträgt (2010: Fr. 342.00).

In welchem Alter kann ich mich pensionieren lassen?

Seit dem 1.1.2005 haben Sie zwischen dem 58. und dem 65. Altersjahr Anspruch auf eine lebenslängliche Alterspension.


Was muss ich unternehmen, wenn ich mein Altersguthaben in Kapitalform beziehen möchte?

Ein Kapitalbezug ist der PKZH 3 Monate vor dem Altersrücktritt schriftlich mitzuteilen.

Für Verheiratete und eingetragene Partner ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners erforderlich. Eine Aufstellung der PKZH mit dem gewünschten Kapitalbezug und der lebenslänglichen Alterspension und der anwartschaftlichen Ehegattenpension muss von der versicherten Person und dem Ehegatten bzw. eingetragenen Partner unterzeichnet werden. Die Unterschrift bedarf einer notariellen Beglaubigung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Ehepartner bzw. eingetragenen Partner mit den Pässen persönlich vorsprechen. Persönliche Vorsprachen bei der PKZH sind jedoch nur nach telefonischer Voranmeldung möglich.

Wie wird der Kapitalbezug bzw. die Pension besteuert?

Der Kapitalbezug wird gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Steuerbehörde.

Bei Auszahlungen ins Ausland erfolgt ein Quellensteuerabzug.

Die Pensionen sind lebenslänglich zu 100% als Einkommen zu versteuern.

Ist ein Kapitalbezug auch möglich, wenn das Arbeitsverhältnis mit unverändertem Beschäftigungsumfang bestehen bleibt?

Nein. Ein Kapitalbezug ist nur bei einem Altersrücktritt möglich bzw. ein Vorbezug für Wohneigentum kann bis zum 63. Altersjahr getätigt werden.

Wann muss ich austreten, damit die Freizügigkeitsleistung (FZL) ausbezahlt werden kann?

Seit dem 1.1.2007 muss der Austritt spätestens im Alter von 57 Jahren und 11 Monaten erfolgen, damit Sie anstelle der Altersleistungen die Ausrichtung der FZL verlangen können. Die FZL wird auf ein Freizügigkeitskonto bei einer von Ihnen gewählten Bank überwiesen. Der Barbezug kann dann ab diesem Freizügigkeitskonto durchgeführt werden.

Kann ich bereits vor dem 58. Altersjahr austreten und trotzdem eine Alterspension beziehen?

Ab dem vollendeten 55. Altersjahr besteht die Möglichkeit, die Versicherung freiwillig weiterzuführen. Das vorhandene Altersguthaben bleibt bei der PKZH stehen und wird verzinst. Es können keine Sparbeiträge mehr einbezahlt werden. Die Risiken Invalidität (Erwerbsinvalidität) und Tod sind versichert und die dafür notwendigen Risikobeiträge sind geschuldet. Mit Vollendung des 58. Altersjahres werden zwingend Altersleistungen (bis 50% Kapitalbezug möglich) ausgerichtet, sofern nicht vorher der Vorsorgefall Invalidität oder Tod eingetreten ist.

Kann ich mich bei vorzeitiger Alterspensionierung noch einkaufen?

Bei vorzeitiger Pensionierung können Schmälerungen der Alterspension mit einer Einmalzahlung ganz oder teilweise vermieden werden. Die Einkäufe haben zwischen 3 und 6 Monaten vor dem Altersrücktritt zu erfolgen. Folgende Einkäufe sind möglich:

  • Eigenfinanzierung des Überbrückungszuschusses
  • Kürzungen im Vergleich zum Alter 63 (Leistungsziel)
Die individuelle Höhe der möglichen Einkäufe können Sie selbst im Internet online berechnen oder bei der PKZH berechnen lassen.

Bei einem Kapitalbezug sind Einkäufe nicht zugelassen.

Was ist ein Überbrückungszuschuss (UeZ)?

Der UeZ überbrückt die noch fehlende AHV-Altersrente. Seit dem 1.1.2005 wird ein UeZ bei vorzeitiger Alterspensionierung für Frauen und Männer bis zum ordentlichen AHV-Rücktrittsalter, jedoch längstens 5 Jahre, ausgerichtet.

Höhe des UeZ

Der UeZ entspricht 100% der maximalen ordentlichen AHV-Altersrente (2010: Fr. 27'360.- jährlich). Bei Teilzeitbeschäftigung wird er adäquat herabgesetzt.

Wie wird der Überbrückungszuschuss (UeZ) finanziert?

Die Arbeitgeberbeteiligung an den Kosten des UeZ richtet sich für das städtische Personal nach dem zum Zeitpunkt der Pensionierung gültigen Personalrecht. Seit dem 1.01.2005 werden die Kosten im Verhältnis 38% Arbeitnehmer / 62% Arbeitgeber (8 ununterbrochene Beitragsjahre vorausgesetzt) aufgeteilt.

Die angeschlossenen Unternehmen beteiligen sich an den Kosten gemäss ihrem Anschlussvertrag.

Kann ich auf den Überbrückungszuschuss (UeZ) verzichten?

Grundsätzlich haben Sie das Recht auf Leistungen zu verzichten. Bei einem Verzicht auf den UeZ verlieren Sie jedoch auch die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers. Ein Antrag auf Verzicht muss schriftlich erfolgen.

Wann wird jeweils meine Pension auf mein Konto überwiesen?

Die Pensionen werden monatlich im Voraus während des ersten Drittels des Verfallmonates ausbezahlt.

Kann meine Pension auch ins Ausland überwiesen werden?

Pensionen können auf ein Bankkonto im Ausland überwiesen werden, wenn SWIFT und IBAN Nummern der Auslandbankverbindung vorgängig mitgeteilt wurden. Bankspesen in Zusammenhang mit der Überweisung werden dem Empfänger belastet.

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Hinterlassenenleistungen
Erlischt meine Ehegattenpension bei Wiederverheiratung?

Nein. Eine Ehegattenpension wird lebenslänglich ausgerichtet.

Kann ich anstelle einer Ehegattenpension eine Kapitalauszahlung verlangen?

Eine geringfügige Ehegattenpension kann in eine Kapitalabfindung umgewandelt werden, wenn sie weniger als 6 % der minimalen einfachen AHV-Altersrente (2010: monatlich Fr. 68.40) beträgt.

Hat ein Konkubinatspartner Anspruch auf Leistungen der Pensionskasse?

Ab 1.1.2005 sind überlebende Partner gleichen oder verschiedenen Geschlechts dem verwitweten Ehepartner hinsichtlich Anspruchsberechtigung und Höhe der Leistungen gleichgestellt. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch kumulativ erfüllt sein:

  • Die beiden Partner sind weder verheiratet noch eingetragene Partner und zwischen ihnen besteht keine Verwandtschaft
  • Die Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt muss nachweislich mindestens 5 Jahre ununterbrochen bestanden haben
  • Die gegenseitige Unterstützung wurde schriftlich vereinbart und der Vertrag muss zu Lebzeiten bei der PKZH eingereicht werden.
Das entsprechende Formular "Partnerpension - Unterstützungsvertrag" ist im Internet verfügbar. Die PKZH akzeptiert nur diesen Mustervertrag.

Leistungen sind spätestens 3 Monate nach dem Tod zu beantragen.

Erhalten geschiedene Ehegatten auch Hinterlassenenleistungen?

Grundsätzlich ist der geschiedene Ehegatte dem verwitweten Ehegatten gleichgestellt, sofern die Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat und im Scheidungsurteil eine Unterhaltsrente zugesprochen wurde.

Die Pension entspricht der Hälfte der Ehegattenpension. Übersteigt die Pension alleine oder zusammen mit Leistungen anderer Versicherungen den Anspruch aus dem Scheidungsurteil, wird sie um den überschiessenden Teil gekürzt.

Wann wird jeweils meine Pension auf mein Konto überwiesen?

Die Pensionen werden monatlich im Voraus während des ersten Drittels des Verfallmonates ausbezahlt.

Kann meine Pension auch ins Ausland überwiesen werden?

Pensionen können auf ein Bankkonto im Ausland überwiesen werden, wenn SWIFT und IBAN Nummern der Auslandbankverbindung vorgängig mitgeteilt wurden. Bankspesen in Zusammenhang mit der Überweisung werden dem Empfänger belastet.

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Invalidenleistungen
Wie lange erhalte ich bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit den Lohn?

Gemäss Personalrecht der Stadt Zürich beträgt die Lohnfortzahlung während der Probezeit 3 Monate, danach 12 Monate 100% des Lohnes.

Wann muss ich mich bei einem Vertrauensarzt untersuchen lassen?

Ist ein Versicherter voraussichtlich dauernd oder seit mehr als 1 Monat aus gesundheitlichen Gründen teilweise oder ganz arbeitsunfähig, so hat der Arbeitgeber eine vertrauensärztliche Untersuchung zu veranlassen.

Was kann ich unternehmen, wenn ich mit einer vertrauensärztlichen Begutachtung nicht einverstanden bin?

Sind Sie mit einem Begutachtungsergebnis des Vertrauensarztes nicht einverstanden, haben Sie Anspruch auf eine Zweitbegutachtung.

Was bedeutet "Berufsinvalidität"?

Bei der Berufsinvalidität können die Aufgaben des heutigen Berufes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllt werden. Bei der Erwerbsinvalidität kann nicht nur der jetzige Beruf, sondern eine allgemeine Erwerbstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden.

Wann erhalte ich zur Invalidenpension einen Zuschuss?

Bei fehlenden IV-Leistungen (ausstehender IV-Entscheid) wird ein Zuschuss in der Höhe von 3/4 der maximalen ordentlichen IV-Rente gewährt. Der Zuschuss richtet sich jedoch nach dem Beschäftigungsgrad und dem Invaliditätsgrad.

Muss ich den Zuschuss zur Invalidenpension zurückerstatten?

Wird die IV-Leistung rückwirkend zugesprochen, so ist der für die entsprechende Zeit bezogene Zuschuss zurückzuerstatten.

Wann wird jeweils meine Pension auf mein Konto überwiesen?

Die Pensionen werden monatlich im Voraus während des ersten Drittels des Verfallmonates ausbezahlt.

Kann meine Pension auch ins Ausland überwiesen werden?

Pensionen können auf ein Bankkonto im Ausland überwiesen werden, wenn SWIFT und IBAN Nummern der Auslandbankverbindung vorgängig mitgeteilt wurden. Bankspesen in Zusammenhang mit der Überweisung werden dem Empfänger belastet.

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Verwaltungskosten
siehe Abschnittt Verwaltungskosten
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Reservenpolitik
siehe Abschnitt Reservenpolitik

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Eingeschränkte Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung bei endgültigem Verlassen der Schweiz in einen EU- bzw. EFTA Staat (bilaterale Abkommen)

Seit 1. Juni 2007 kann bei definitiver Ausreise aus der Schweiz in die EU bzw. EFTA nur noch der überobligatorische Teil der Austrittsleistung bar ausbezahlt werden, sofern die betroffene Person obligatorisch dem landesüblichen Sozialversicherungssystem unterstellt ist.

Für wen gilt die Einschränkung der Barauszahlung der Austrittsleistung?
 
Die Einschränkung gilt für alle Personen, die in einem Mitgliedstaat der EU und EFTA weiterhin der obligatorischen Versicherung für Alter, Invalidität und Tod unterstellt sind (Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende).
 
Welche Länder sind von diesen Bestimmungen betroffen?
 
EU: Belgien, Bulagarien, Dänemark, Deutschland, England, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,  Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,   Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
EFTA: Norwegen, Island, Schweiz, Fürstentum Liechtenstein
 
Was ist der Zweck dieses Abkommens?
 
Es sollen die verschiedenen nationalen Sozialversicherungssysteme koordiniert werden. Jeder Staat behält seine eigene Struktur in Bezug auf die Sozialversicherungen. Eine Vereinheitlichung der jeweiligen Systeme gibt es nicht.
 
Welcher Teil der Austrittsleistung ist nicht von der Einschränkung betroffen?
 
Weiterhin ausbezahlt werden kann der Teil der Austrittsleistung, der über dem gesetzlich obligatorischen Teil liegt.
 
Wie informiere ich mich, welcher Teil der Austrittsleistung zum gesetzlich obligatorischen Teil bzw. zum überobligatorischen Teil gehört?
 
Auf dem Vorsorgeausweis ist unter der Rubrik „Altersguthaben/Freizügigkeitsleistung“ der Stand Ihres Guthabens ausgewiesen. Der darin enthaltene Mindestanteil gemäss BVG ist in einer separaten Zeile aufgeführt.
 
Wie verläuft der administrative Ablauf bei einer definitiven Ausreise?
 
Die versicherte Person reicht ein Gesuch um Barauszahlung bei der PKZH ein. Sind die Voraussetzungen für eine Barauszahlung erfüllt, wird der gesetzliche Mindestbetrag auf ein Freizügigkeitskonto der Zürcher Kantonalbank (ZKB) überwiesen und der überobligatorische Teil an die versicherte Person ausgezahlt. 
 
Die versicherte Person erkundigt sich über die Sozialversicherungspflicht im Einreiseland bei der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG, Eigerplatz 2,  Postfach 1023, 3000 Bern 14; Tel. +41 (0)31 380 79 71  Fax +41 (0)31 380 79 76; www.verbindungsstelle.ch; info@verbindungsstelle.ch

Für die Abklärung der Sozialversicherungspflicht existieren spezielle Antragsformulare (abrufbar unter www.verbindungsstelle.ch). Das entsprechende Formular ist von der versicherten Person vollständig auszufüllen und dem Sicherheitsfonds BVG wieder zur retournieren.

Bei Versicherungspflicht wird das Geld auf dem Freizügigkeitskonto der ZKB bis längstens Alter 60 blockiert. Falls keine Versicherungspflicht besteht, kann das Geld bar bezogen werden. Es braucht eine Bestätigung vom Einreiseland, wonach die Person nicht versicherungspflichtig ist. Das Erbringen dieser Bestätigung ist Aufgabe der versicherten Person.
 
In welchem Fall ist trotzdem eine Auszahlung der gesamten Austrittsleistung möglich?
 
Falls Sie die Schweiz definitiv verlassen und in einen EU/EFTA-Staat einreisen, ohne dass Sie dort der obligatorischen Versicherung unterstellt sind oder falls Sie Wohnsitz nehmen in einem Nicht-EU-/EFTA-Staat.
 
Ist die Vorbezugsauszahlung für Erwerb von Wohneigentum auch von dieser Regelung betroffen?
 
Nein, die schweizerische Gesetzgebung gilt weiterhin. Zahlungen ins Ausland für selbstgenutztes Wohneigentum bleiben bestehen.
 
Welche Sachverhalte sind von der neuen Regelung ebenfalls nicht betroffen?
 
Der Bezug von Altersleistungen bei Erreichen des ordentlichen Rücktrittalters oder bei vorzeitiger Pensionierung (ab Alter 58). Die Barauszahlung bei Geringfügigkeit: Versicherte können weiterhin die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung verlangen, wenn diese weniger als ein Jahresbeitrag beträgt.
 
Wann kann die Barauszahlung des blockierten gesetzlich obligatorischen Teiles verlangt werden?
 
Die Auflösung des Freizügigkeitskontos kann frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen Alter 59, Männer Alter 60) erfolgen.
 
Wo finde ich weitergehende Informationen zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit?
 
 
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Vorsorgeausweis
Warum wird der jährliche Vorsorgeausweis jeweils erst im Juni verschickt?
 
Die Lohnanpassungen der städtischen Angestellten und mehrerer angeschlossener Unternehmungenfinden per 1. April statt. Die Daten werden vom HRZ erst im Folgemonat bei der PKZH eingelesen, anschliessend für die Erstellung der Vorsorgeausweise für alle Versicherten aufbereitet mit Berechnungsdatum 1. Juni und ab Anfang Juni verschickt. Dies hat den Vorteil, dass der Vorsorgeausweis auf den aktuellen Lohndaten basiert.
 
Muss die Pensionskasse über Änderungen der persönlichen Daten informiert werden?
 
Nein, teilen Sie Berichtigungen von AHV-Nummer und Zivilstand inkl. eingetragene Partnerschaft oder auch Name und Adresse bitte direkt Ihrem Arbeitgeber mit. Er leitet diese Daten an die Pensionskasse weiter.
Warum wird der Auszahlungsbetrag für Wohneigentum, Scheidung oder Teilpensionierung höher ausgewiesen als der tatsächlich bezogene Betrag?
 
Genau wie Einlagen und Einkäufe werden auch Auszahlungen mit dem jeweils aktuellen Zinssatz verzinst - solche Werte erscheinen auf dem Vorsorgeausweis mit negativem Vorzeichen. Gleichzeitig wird das vor der Auszahlung vorhandene Altersguthaben mit den seither entrichteten Beiträgen ungekürzt weiterverzinst. Der Saldo daraus entspricht dem effektiv zur Verfügung stehenden Vorsorgekapital.
Welcher Betrag steht mir bei einem Austritt zu?
 
Die auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesene Freizügigkeitsleistung unter der Rubrik „Altersguthaben/Freizügigkeitsleistung“ entspricht dem zu erwartenden Anspruch beim Austritt. Der Mindestbetrag gemäss BVG ist in der Freizügigkeitsleistung bereits enthalten und dient lediglich zur Information.
 

Wieso kann im Jahr 2010 eine zusätzliche Vorsorgelücke entstehen?

Um den im Vergleich mit der Vergangenheit tieferen zukünftigen Renditeerwartungen zu begegnen, wurde der technische Zinssatz per 01.01.2009 von bisher 4 % auf 3.5 % reduziert. Diese Reduktion hatte zur Folge, dass in den Jahren 2009 und 2010 die Umwandlungssätze gesenkt und die Einkaufstarife erhöht werden mussten. Diese Anpassungen konnten nicht wie geplant mit einer Höherverzinsung der Altersguthaben kompensiert werden. Dies bewirkt bei vielen Versicherten neue oder höhere Einkaufslücken, die bei Bedarf (steuerbegünstigt)  mit entsprechenden Einkäufen wieder geschlossen werden können. 
Dank der auf 2010 eingeführten Verbesserung bei den Risikoleistungen haben Einkaufslücken eine kleinere Bedeutung als bisher: Die Invalidenpension wird durch eine Einkaufslücke nicht mehr vermindert, sondern beträgt in jedem Fall mindestens 60% des koordinierten Lohnes, befristet bis Schlussalter 63. Bei den Hinterlassenenleistungen ergeben sich gleichgerichtete Verbesserungen. Ein Einkauf lohnt sich aber im Hinblick auf die Altersleistungen nach wie vor.
 
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