Die Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH) äufnet für die Aktiv Versicherten und für die Pensionsberechtigten von Stadt und angeschlossenen Unternehmen ein Vermögen, das ausschliesslich dem Zweck dient, die Versicherungsleistungen zu finanzieren. Die Anlage des Vermögens soll die Rendite erbringen, die neben den Beiträgen für die Finanzierung der Leistungsziele der PKZH notwendig ist.
Die Anlagepolitik der PKZH ist charakterisiert durch ihre konsequente Ausrichtung auf objektive, der Finanzmarkttheorie entnommene Grundsätze:
Die PKZH erreicht ihre Renditeziele und die Begrenzung des Anlagerisikos, indem sie das Vermögen auf unterschiedliche Anlagekategorien aufteilt, die Anlagetätigkeit sorgfältig strukturiert und dauernd überwacht. Kassenorgane und Geschäftsstelle treffen keine Anlageentscheide gestützt auf subjektive kurzfristige Prognosen über die künftige Entwicklung der Aktien- oder Obligationenbörsen.
Die Anlageorganisation beruht auf einer strikten Aufgabentrennung zwischen Führung und Umsetzung: Die Führungsverantwortung liegt beim Stiftungsrat und der von diesem gewählten Anlagekommission, die Umsetzung wird erstrangigen externen Spezialisten übertragen, die von einem kompetenten internen Anlageteam koordiniert werden.
Die Anlagestrategie und die Anlageorganisation werden im Anlagereglement definiert. Die vollständige Version steht auch zum Download zur Verfügung.
Entwicklung des Anlagevermögens 2010
Mit der guten Performance von Aktien Ausland, Immobilien und der alternativen Anlagen erreichte die PKZH eine Gesamtrendite von 4.6%. Das Anlagevermögen stieg innert Jahresfrist von 12.79 Mrd. auf 13.20 Mrd. Franken.
Das Deckungskapital (Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen, bewertet zu 3% Bilanzzins), das alle laufenden und zukünftigen Verpflichtungen der Pensionskasse beinhaltet, stieg auf 11.55 Mrd. Franken. Das vorhandene Vermögen übersteigt diese Verpflichtungen um rund 1.6 Mrd. Franken. Dieser Vermögensüberschuss dient als Wertschwankungsreserve, mit der allfällige Anlageverluste aufgefangen werden können.