PKZH Struktur Ebene
Kapitalanlagen Struktur Ebene
Anlagereglement

Das Anlagereglement legt die Ziele und Grundsätze, sowie die Durchführung und Überwachung der Vermögensanlage fest. Das am 13. April 2010 durch den Stiftungsrat der PKZH verabschiedete neue  Anlagereglement beinhaltet gegenüber dem Anlagereglement von 2008 insbesondere einige Modifikationen bei den strategischen Bandbreiten und leicht modifizierte Regelungen zum Risikoabbau bei nicht voll geäufneter Wertschwankungsreserve. Insbesondere wurden hier einige Schwachpunkte der bisherigen Formulierungen eliminiert und die Handlungskompetenz der Anlagekommission erhöht.

Die Anlagepolitik der PKZH ist charakterisiert durch ihre konsequente Ausrichtung auf objektive, der Finanzmarkttheorie entnommene Grundsätze sowie auf die Führung durch Stiftungsrat und Anlagekommission:

  • Die PKZH erreicht ihre Renditeziele und die Begrenzung des Anlagerisikos, indem sie das Vermögen auf unterschiedliche Anlagekategorien aufteilt (Anlagestrategie), die Anlagetätigkeit sorgfältig strukturiert und dauernd überwacht. Kassenorgane und Geschäftsstelle treffen keine Anlageentscheide gestützt auf subjektive Prognosen über die kurzfristige Entwicklung der Aktien- oder Obligationenbörsen.
      
  • Die Anlageorganisation beruht auf einer strikten Aufgabentrennung zwischen Führung und Umsetzung: Die Führungsverantwortung liegt beim Stiftungsrat und der von diesem gewählten Anlagekommission. Die Umsetzung wird anerkannten externen Spezialisten übertragen.
Die PKZH geht im Übrigen von den folgenden grundlegenden Annahmen bezüglich der Finanzmärkte aus:
  • Markteffizienz
    Die Finanzmärkte sind weitgehend effizient. Im Erwartungswert höhere Renditen können nur erzielt werden, wenn höhere Risiken eingegangen werden. 
  • Diversifikation als Risikoreduktionsmassnahme
    Mit der Diversifikation über Anlagekategorien - und innerhalb der Anlagekategorien - über Sektoren und Titel, lassen sich die Risiken effizient reduzieren.
  • Dominanz strategischer Anlageentscheide
    Für das Anlageresultat sind die strategischen Anlageentscheidungen entscheidend. Umsetzungsentscheidungen haben eine untergeordnete Wirkung.
Konkret  ergeben sich für die Anlagen der PKZH folgende Grundsätze:
  • Oberste Priorität: Abstimmung der Anlagen auf die Situation der PKZH
    Das Vermögen der PKZH wird entsprechend einer Anlagestrategie angelegt, die sich auf die konkreten Leistungsverpflichtungen (Vorsorgeplan), die Versichertenstruktur und die Risikofähigkeit und Risikotoleranz der Kasse abstützt.
  • Ökonomisch abgestützte Risiko-Ertrags-Erwartungen
    Die Risiko-Ertrags-Erwartungen reflektieren die Risikoprämien, welche aufgrund von finanzmarkttheoretischen Überlegungen erwartet werden können. 
  • Breite Diversifikation über Anlagekategorien 
    Zusätzliche Anlagekategorien werden in das Anlageuniversum einbezogen, wenn sie eine Verbesserung des Rendite-Risiko-Profils der Anlagestrategie ermöglichen.  
  • Kostengünstige Indexierung als Standard-Umsetzungsvariante
    Aktive Umsetzung erfolgt nur in speziellen Anlagesegmenten, bei denen eine Indexierung nicht möglich ist, oder wo die aktive Bewirtschaftung eine Optimierung des Rendite-Risiko-Profils verspricht.
  • Funktionentrennung und externe Vermögensverwaltung
    Die Anlageorganisation unterscheidet klar zwischen den Funktionen «Festlegen der Strategie», «Durchführung» und  «Überwachung». Entscheide über Wertschriftenkäufe und -verkäufe sind mit detaillierten Vorgaben an externe Spezialfirmen (Portfoliomanager) delegiert. Die Portfoliomanager und die Einhaltung der Vorgaben werden ständig überwacht.

Eine pdf-Version des Anlagereglementes 2010 steht zum Download bereit. PDF Dokument: Eine pdf-Version des Anlagereglementes 2010  steht zum Download bereit.
 
    
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