Die Anlageorganisation der PKZH unterscheidet klar zwischen den Funktionen «Festlegen der Strategie», «Durchführung» und «Überwachung». Der Entscheid, welche Wertschriften gekauft oder verkauft werden, wird ausschliesslich durch externe Spezialisten getroffen. Zu diesem Zweck erteilt die Anlagekommission Mandate an externe Portfoliomanager oder beschliesst Beteiligungen z.B. an Anlagestiftungen oder Fonds. Die Anlagetätigkeit der Portfoliomanager wird mit Unterstützung externer Controller überwacht. Kassenintern besteht eine fachlich kompetente Geschäftsstelle (GBA). Diese unterstützt die Anlagekommission bei der Auswahl, Instruktion, Überwachung und Koordination der externen Spezialisten. Die PKZH übt ihre Aktionärsrechte aus und berücksichtigt SRI-Kriterien bei der Vermögensanlage. Voraussetzung ist, dass damit die Vorsorgeinteressen der Versicherten gefördert, zumindest aber nicht geschmälert werden. Details siehe Abschnitt 5 im Anlagereglement.
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