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Die Anlagekommission ist verantwortlich für die kompetente Umsetzung der Anlagepolitik Wichtigste Aufgaben der Anlagekommission (Näheres dazu im Organisationsreglement):
- Vorbereitung der Geschäfte des Stiftungsrats, welche die Vermögensanlagen betreffen
- Planung und Regelung der Umsetzung der vom Stiftungsrat erlassenen Reglemente und Konzepte im Bereich der Vermögensanlagen
- Führung und Überwachung der Vollzugsprozesse, wie namentlich Bestimmung der Anlageinstrumente sowie Auswahl und Überwachung der Portfoliomanager
- Laufende Überwachung des Stands und der Entwicklung der Vermögensanlagen
Die Anlagekommission wird vom Stiftungsrat jeweils auf vier Kalenderjahre gewählt (aktuell 2011 bis 2014). Näheres dazu findet sich im Wahlreglement.
Gegenwärtig gehören ihr folgende Mitglieder an: |
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