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Der Stiftungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrats vorDer Stiftungsausschuss hat folgende Hauptaufgaben (Näheres dazu im Organisationsreglement):
- Antragstellung zu allen Geschäften des Stiftungsrats, die nicht die Vermögensanlagen betreffen
- Festlegung von Anstellungsbedingungen und Lohn der Geschäftsleitung sowie Überwachung ihrer Tätigkeit
Der Stiftungsausschuss wird vom Stiftungsrat jeweils auf vier Kalenderjahre gewählt (aktuell 2011 bis 2014). Näheres dazu findet sich im Wahlreglement.
Gegenwärtig gehören ihm folgende Mitglieder an:
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