Wichtigste Aufgaben des Stiftungsrats (Näheres dazu im Organisationsreglement):
Bestimmung der Gesamtstrategie und Überwachung ihrer Umsetzung
Erlass der Stiftungsreglemente
Abnahme von Geschäftsbericht und Rechnung
Periodische Überwachung der gesamten Anlagetätigkeit
Wahl von Stiftungsausschuss und Anlagekommission
Wahl der Geschäftsleitung der Stiftung
Regelung der Anstellungsbedingungen des Personals der Stiftung
Wahl und Zusammensetzung des Stiftungsrats (Näheres dazu im Wahlreglement):
Der Stiftungsrat ist paritätisch aus je zehn Arbeitgeber- und Versichertenvertretungen zusammengesetzt. Er wird jeweils auf vier Kalenderjahre gewählt (aktuell 2011 bis 2014). Gegenwärtig gehören ihm folgende Mitglieder an: