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PKZH Struktur Ebene
Merkblätter / Formulare Struktur Ebene
Checkliste Personaladministration Struktur Ebene
Alterspensionierung
Ziel
Einkommenssicherung nach Altersrücktritt
Personalverantwortliche (HRZ)
senden eine Kopie der Verfügung oder des Stadtratsbeschlusses betreffend Altersrücktritt mindestens 3 Monate im Voraus an die PKZH

Merkblätter zu den Altersleistungen:

Administrative Abwicklung PDF Dokument: Administrative Abwicklung

Arbeitgeberbeteiligung am Überbrückungszuschuss PDF Dokument: Arbeitgeberbeteiligung am Überbrückungszuschuss

Auszug aus dem Vorsorgereglement 2012 PDF Dokument: Auszug aus dem Vorsorgereglement 2012

Reduktion der Umwandlungssätze 2009 und 2010 PDF Dokument: Reduktion der Umwandlungssätze 2009 und 2010

Alterspension oder Alterskapital PDF Dokument: Alterspension oder Alterskapital
Die versicherten Personen
machen mittels ihrem Vorsorgeausweis im Internet ihre Online-Berechnungen.

Sie haben die Möglichkeit, ab Alter 56 bei der PKZH Berechnungen als Auskunft zu verlangen.

Sie erkundigen sich nach den Einkaufsmöglichkeiten und der Finanzierung des Überbrückungszuschusses (UeZ).

Sie melden der PKZH den allfälligen Kapitalbezug mindestens 3 Monate im Voraus an.

Geben dem Arbeitgeber den Altersrücktritt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, bekannt.

Machen zwischen 3 und 6 Monaten vor dem Pensionierungsdatum den möglichen Einkauf (UeZ, geschuldetet Mehrbeitrag, Einkauf auf Alter 63).

Senden der PKZH den vollständig ausgefüllten Fragebogen so früh als möglich zurück.

Merkblätter zu den Altersleistungen:

Merkblatt Altersleistungen PDF Dokument: Merkblatt Altersleistungen

Alterspension oder Alterskapital PDF Dokument: Alterspension oder Alterskapital

Beispiel einer Berechnung PDF Dokument: Beispiel einer Berechnung

Erläuterungen zur Berechnung PDF Dokument: Erläuterungen zur Berechnung
Die Pensionskasse (PKZH)
macht die gewünschten Berechnungen.

Nach Erhalt der Verfügung / Stadtratsbeschluss stellt sie dem Pensionsberechtigten einen Fragebogen zu und verlangt allfällige Nachweise betreffend Kinderpension.

Sie zahlt die Pension vorschüssig im ersten Drittel des Monats an die Anspruchsberechtigten, stellt ihnen den Leistungsausweis zu und informiert mittels Merkblätter:

Kinderpension - Informationen zum Leistungsausweis PDF Dokument: Kinderpension - Informationen zum Leistungsausweis

Altersleistungen - Informationen zum Leistungsausweis PDF Dokument: Altersleistungen - Informationen zum Leistungsausweis

Bei Kapitalauszahlungen wird eine Meldung an die Steuerbehörde in Bern geliefert.

Für Zahlungen ins Ausland wird die Quellensteuer in Abzug gebracht.

Datenaustausch
Personalverantwortliche/r an PKZH:
  • Kopie Verfügung oder Stadtratsbeschluss Altersrücktritt

Pensionsberechtigte/r oder Vertreter an PKZH:
  • Berechnungsanfragen schriftlich, per Mail oder telefonisch
  • Schriftliche Mitteilung betreffend Kapitalbezug
  • Ausgefüllter Fragebogen
  • Ausbildungsbestätigung / Studiennachweis für anspruchsberechtigte Kinder.
Abweichungen für angeschlossene Unternehmen

  • Meldung des Altersrücktritts mittels Formular
  • Die finanzielle Beteiligung am Überbrückungszuschuss (Höhe oder gleiche Regelung wie Arbeitgeber Stadt Zürich) muss der PKZH bekannt gegeben werden.
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