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Einkommenssicherung nach Altersrücktritt |
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senden eine Kopie der Verfügung oder des Stadtratsbeschlusses betreffend Altersrücktritt mindestens 3 Monate im Voraus an die PKZH
Merkblätter zu den Altersleistungen:
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machen mittels ihrem Vorsorgeausweis im Internet ihre Online-Berechnungen.
Sie haben die Möglichkeit, ab Alter 56 bei der PKZH Berechnungen als Auskunft zu verlangen.
Sie erkundigen sich nach den Einkaufsmöglichkeiten und der Finanzierung des Überbrückungszuschusses (UeZ).
Sie melden der PKZH den allfälligen Kapitalbezug mindestens 3 Monate im Voraus an.
Geben dem Arbeitgeber den Altersrücktritt, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, bekannt.
Machen zwischen 3 und 6 Monaten vor dem Pensionierungsdatum den möglichen Einkauf (UeZ, geschuldetet Mehrbeitrag, Einkauf auf Alter 63).
Senden der PKZH den vollständig ausgefüllten Fragebogen so früh als möglich zurück.
Merkblätter zu den Altersleistungen:
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macht die gewünschten Berechnungen.
Nach Erhalt der Verfügung / Stadtratsbeschluss stellt sie dem Pensionsberechtigten einen Fragebogen zu und verlangt allfällige Nachweise betreffend Kinderpension. Sie zahlt die Pension vorschüssig im ersten Drittel des Monats an die Anspruchsberechtigten, stellt ihnen den Leistungsausweis zu und informiert mittels Merkblätter:
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Bei Kapitalauszahlungen wird eine Meldung an die Steuerbehörde in Bern geliefert.
Für Zahlungen ins Ausland wird die Quellensteuer in Abzug gebracht.
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Personalverantwortliche/r an PKZH:
- Kopie Verfügung oder Stadtratsbeschluss Altersrücktritt
Pensionsberechtigte/r oder Vertreter an PKZH:
- Berechnungsanfragen schriftlich, per Mail oder telefonisch
- Schriftliche Mitteilung betreffend Kapitalbezug
- Ausgefüllter Fragebogen
- Ausbildungsbestätigung / Studiennachweis für anspruchsberechtigte Kinder.
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- Meldung des Altersrücktritts mittels Formular
- Die finanzielle Beteiligung am Überbrückungszuschuss (Höhe oder gleiche Regelung wie Arbeitgeber Stadt Zürich) muss der PKZH bekannt gegeben werden.
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