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Beiträge / Altersguthaben
Berechnung, Aufteilung
Beiträge werden vom koordinierten Lohn erhoben, altersabhängige Staffelung, Angeschlossene Unternehmen können die Aufteilung zwischen AG und AN im Rahmen der gesetzlichen Minimalvorschriften und der angebotenen Varianten selber festlegen.
Verzinsung
Freizügigkeitsleistungen und Einkäufe werden ab Zahlungseingang verzinst, Beiträge ab Ende des betreffenden Kalenderjahres. Der Verzinsungssatz wird jährlich festgelegt, darf aber den Mindestzinssatz nach BVG nur im Sanierungsfall unterschreiten.
Altersguthaben
Wird aus Beiträgen von AG und AN und dem entsprechenden Zins gebildet. Dazu kommen Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen und Einkäufe. Das Altersguthaben bestimmt die Höhe der Leistungen.
Einkäufe
Möglich bei Eintritt und bis Alter 63, sofern der volle Vorsorgeschutz nicht erreicht wird. Einkäufe können mittels Einmalzahlungen freiwillig getätigt werden.
Umwandlungssatz
Dient zur Umrechnung des Altersguthabens in eine Rente (Bsp. im Alter 63 Umwandlungssatz 5.87 Guthaben von 100'000.00 x 5.87% ergibt eine Rente von 5'870.00 / Jahr).
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