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Beiträge werden vom koordinierten Lohn erhoben, altersabhängige Staffelung, Angeschlossene Unternehmen können die Aufteilung zwischen AG und AN im Rahmen der gesetzlichen Minimalvorschriften und der angebotenen Varianten selber festlegen.
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Freizügigkeitsleistungen und Einkäufe werden ab Zahlungseingang verzinst, Beiträge ab Ende des betreffenden Kalenderjahres. Der Verzinsungssatz wird jährlich festgelegt, darf aber den Mindestzinssatz nach BVG nur im Sanierungsfall unterschreiten.
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Wird aus Beiträgen von AG und AN und dem entsprechenden Zins gebildet. Dazu kommen Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen und Einkäufe. Das Altersguthaben bestimmt die Höhe der Leistungen.
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Möglich bei Eintritt und bis Alter 63, sofern der volle Vorsorgeschutz nicht erreicht wird. Einkäufe können mittels Einmalzahlungen freiwillig getätigt werden. |
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Dient zur Umrechnung des Altersguthabens in eine Rente (Bsp. im Alter 63 Umwandlungssatz 5.87 Guthaben von 100'000.00 x 5.87% ergibt eine Rente von 5'870.00 / Jahr).
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