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PKZH Struktur Ebene
Merkblätter / Formulare Struktur Ebene
Checkliste Personaladministration Struktur Ebene
Eintritt
Ziel
Personen, die die entsprechenden Bedingungen erfüllen oder bei denen ein Gesuch gutgeheissen wurde, werden in die PKZH aufgenommen. Über Rechte und Pflichten informieren, Offerte für einen Einkauf in die maximalen Leistungen erstellen.
Personalverantwortliche
Soweit möglich bei Bewerbungsgesprächen grundsätzliche Fragen beantworten, Hinweis auf Internet (Übersicht PKZH).
Entscheid ob PK-Aufnahme erfolgt, Hinweis auf Möglichkeit eines Eintritts auf Gesuch.
Spätestens mit Versand der Eintrittsverfügung (Arbeitsvertrag) Abgabe des Merkblattes "Eintritt in die Pensionskasse", Fragebogen für Neueintretende und Einzahlungsschein zur Überweisung von Freizügigkeitsleistungen.
Keine Abgabe von Fragebogen und Einzahlungsschein für Risikoversicherte (Personen, die im Laufjahr noch nicht 25 werden).

Eintretende Personen
Ausfüllen des Fragebogens für Neueintretende, Veranlassen, dass Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen inkl. Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen übertragen werden.
Angaben zur Überweisung:
Pensionskasse Stadt Zürich, Postfach, 8039 Zürich
PC-Konto: 80-3623-4 (Bitte Name und AHV-Nr. angeben)

Pensionskasse
Vollständigkeit der Unterlagen prüfen, Fehlendes anfordern, Auskünfte erteilen, individuelles Versicherten-Konto eröffnen, Freizügigkeitseinlagen verbuchen, Eintretenden Vorsorgeausweis und bei Bedarf Offerte für einen Einkauf zustellen.
Datenaustausch
Kopien der Eintrittsverfügungen an PKZH, Lohndaten, Adressen und PK-Beiträge elektronisch durch HRZ, Fragebogen für Neueintretende durch Versicherte direkt, oder via AG an PKZH.
Besonderes

Stundenlöhne, schwankender Beschäftigungsgrad (BG), Anstellungsverhältnisse von Lehrpersonen:
Die Aufnahme erfolgt, wenn für länger als 3 Monate der Grenzlohn nach BVG (2011: Fr. 20'880.- im Jahr bzw. 1'740.- mtl.) überschritten oder ein BG von mindestens 30% erreicht wird(entspricht 8,4 Wochenstunden bei Lehrpersonen mit 28 Pflichtstunden) und der auf 100% umgerechnete Lohn übertrifft den Koordinationsbetrag von Fr. 27'840.-.

Aufnahmebedingungen Atypische Arbeitnehmende (mehrere befristete Anstellungen)

Beispiele Aufnahme Atypische Arbeitnehmende

Ein Austritt erfolgt hingegen erst, wenn der BG unter 20% fällt (weniger als 5.6 Wochenstunden).

Das HRZ überprüft jeweils im Januar und Juli (nachdem der durchschnittliche BG der Stundenlöhner gerechnet wurde) die aktuellen Versicherungsverhältnisse unter Einbezug aller aktuellen Stellen (ML u. TSL) bei der Stadt Zürich. (Stand Mai 2011: in SAP noch nicht systematisch umgesetzt).

Damit es, wegen der oft starken Schwankungen bei den Pensen der Lehrerschaft, nicht zu ständigen Aus- und Wiedereintritten bei der PK kommt, wird auch bei einer Pensenreduktion im Monatslohn von unter 20% nicht sofort der PK-Austritt veranlasst. Das HRZ veranlasst den PK-Austritt eines Lehrers erst, wenn die 20%-Grenze über mindestens zwei Prüfungsperioden hinweg deutlich unterschritten wurde.

Bei der Aufnahme in die PK geht das HRZ ähnlich zurückhaltend vor, wenn ein Stundenlöhner die 30%-Grenze (kurzfristig) nur geringfügig überschritten hat. Falls eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter den sofortigen Ein- oder Austritt bei der PK-Versicherung wünscht, stellen sich HRZ und PKZH natürlich nicht dagegen. Nur auf ausdrückliches Verlangen des MA erhebt das HRZ die persönlichen und städt. Beiträge für einen rückwirkenden Versicherungsbeginn ab dem Zeitpunkt der effektiven Erfüllung der obigen Kriterien.

Vom HRZ werden die Mitarbeitenden nur bei der Aufnahme in die Pensionskasse schriftlich informiert (Kopie an DA). Beim Ausschluss aus der PK wird auf eine Mitteilung verzichtet, da die PK den Betroffenen direkt ausführliche Informationen zusendet. Diese beinhalten bei einem Ausschluss auch die Information über die Möglichkeit ein Gesuch um den Verbleib in der PK zu stellen.

Abweichungen für angeschlossene Unternehmen

Eintrittsmeldungen und Fragebogen können auch online geschickt werden.

Stehen Beschäftigungsumfang bzw. Lohn von Arbeitnehmenden nicht im voraus fest oder fallen sie unregelmässig an, so hat das Unternehmen - im Einvernehmen mit den Versicherten - der Pensionskasse eine Schätzung des mutmasslichen durchschnittlichen Beschäftigungsgrades bzw. des durchschnittlichen Lohns zu melden. Wir empfehlen, diese Schätzung ein- bis zweimal jährlich zu überprüfen und uns allfällige Änderungen zu melden.

Liegt der Beginn des Arbeitsverhältnisses zwischen dem 1. und 15. des Monats, erfolgt die Aufnahme in die Pensionskasse per 1. des laufenden Monats. Ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses zwischen dem 16. und dem Monatsende, erfolgt die Aufnahme auf den 1. des nachfolgenden Monats. Der Versicherungsschutz gegen die Risiken Tod und Invalidität ist jedoch mit Antritt des Arbeitsverhältnisses gewährleistet. Somit kann verhindert werden, dass "angebrochene" Monate verrechnet werden.

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