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PKZH Struktur Ebene
Merkblätter / Formulare Struktur Ebene
Checkliste Personaladministration Struktur Ebene
Arbeitsunfähigkeit und Invalidität
Ziele und Massnahmen

  • Oberstes Ziel ist in jedem Fall die Wiedereingliederung

  • Arbeitsunfähige müssen schnell erfasst und betreut werden

  • Es sind Versetzungen zu prüfen und Arbeitsversuche anzustreben

  • Bei Invalidität soll das Ersatzeinkommen sichergestellt sein

Personalverantwortliche

Checkliste bei Arbeitsunfähigkeit als Hilfsmittel für Personalverantwortliche und Case ManagerInnen XLS Dokument: Checkliste bei Arbeitsunfähigkeit als Hilfsmittel für Personalverantwortliche und Case ManagerInnen
Die Personalverantwortlichen bzw. die zuständigen Personen im Personaldienst kontrollieren die gesundheitsbedingten Absenzen und senden nach 1 Monat teilweiser oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit der PKZH eine Anmeldung zur vertrauensärztlichen Begutachtung (siehe Art. 182 der Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht).

Die Aufträge an die Vertrauensärzte werden bei Arbeitsunfähigkeit immer von der PKZH erteilt.

Die Personalverantwortlichen informieren die versicherte Person vorgängig über die Anmeldung bei der PKZH und lassen für den Vertrauensarzt / die Vertrauensärztin eine Ermächtigung zur Einholung medizinischer Auskünfte unterschreiben.

Anmeldeformular zur vertrauensärztlichen Begutachtung mit Ermächtigung für Mitarbeitende der Stadt Zürich DOT Dokument: Anmeldeformular zur vertrauensärztlichen Begutachtung mit Ermächtigung für Mitarbeitende der Stadt Zürich

Anmeldeformular zur vertrauensärztlichen Begutachtung mit Ermächtigung für Mitarbeitende von angeschlossenen Unternehmen (AU) der PKZH DOT Dokument: Anmeldeformular zur vertrauensärztlichen Begutachtung mit Ermächtigung für Mitarbeitende von angeschlossenen Unternehmen (AU) der PKZH

Vertrauensärztliche Begutachtung - Auszug aus dem Vorsorgereglement PDF Dokument: Vertrauensärztliche Begutachtung - Auszug aus dem Vorsorgereglement

Die Personalverantwortlichen bemühen sich um eine allfällige Versetzungsmöglichkeit (intern, Stellenmarkt HRZ usw.) und/oder um einen Arbeitsversuch (siehe Art. 84 der Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht bzw. Art 51 VSR PKZH).

Sie informieren die versicherte Person aufgrund des Berichts für den Arbeitgeber über das Resultat bzw. die notwendigen Massnahmen.

Sie orientieren die betreffende Person auch über den evtl. Anspruch gegenüber der eidg. IV, insbesondere über die rechtzeitige Anmeldung bei der IV betreffend berufliche Massnahmen bzw. Rente.

Sie erstellt frühzeitig eine Verfügung betreffend Ablauf der Lohnfortzahlung -> Austritt oder Teilaustritt oder BG-Reduktion oder Lohnreduktion immer aus gesundheitlichen Gründen.

Merkblätter zu Arbeitsunfähigkeit und Invalidität:

Invalidenleistungen - Merkblatt PDF Dokument: Invalidenleistungen - Merkblatt

Invaliditätsleistungen - Auszug aus dem Vorsorgereglement PDF Dokument: Invaliditätsleistungen - Auszug aus dem Vorsorgereglement
Arbeitsunfähige Personen
nehmen den von der PKZH mitgeteilten Termin beim Vertrauensarzt wahr, lassen sich begutachten und befolgen die Anordnungen des Arztes.

Sie nehmen zumutbare, angebotene Arbeit (Versetzung, Arbeitsversuch) an bzw. bemühen sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit.

Sie bieten Hand zu Eingliederungsmassnahmen der IV.

Sie machen Leistungsansprüche beim Unfallversicherer, bei der Arbeitslosenversicherung oder bei andern Versicherungen geltend.

Bei einer attestierten Invalidität füllen sie den von der PKZH erhaltene Fragebogen vollständig aus und senden ihn so schnell wie möglich zurück.

Sie befolgen Anweisungen der PKZH (Meldepflicht: Zustellung von verlangten Unterlagen, Meldung von Erwerbseinkommen, Anmeldung IV, IV Verfügungen, Leistungsentscheid Unfallversicherung usw.).

Pensionskasse (PKZH)
Die PKZH entscheidet aufgrund der Meldung einer (Teil-) Arbeitsunfähigkeit über die Notwendigkeit einer vertrauensärztlichen Begutachtung, erteilt allenfalls einen Auftrag an den Vertrauensarzt und kommt für die dafür in Rechnung gestellten Kosten auf.

Anhand des Gutachtens prüft sie die Leistungspflicht.

Bei Leistungsanspruch stellt sie der versicherten Person einen Fragebogen zu.

Sie bezahlt die Pension (inkl. einen allfälligen Zuschuss) und stellt den Leistungsausweis zusammen mit einem entsprechenden Informationsblatt zu:

Vorschusszahlungen - Infos zum Leistungsausweis PDF Dokument: Vorschusszahlungen - Infos zum Leistungsausweis

Unbefristete Invalidenpension - Infos zum Leistungsausweis PDF Dokument: Unbefristete Invalidenpension - Infos zum Leistungsausweis

Die PKZH stellt die Leistungen der verschiedenen Sozialversicherungen zusammen und prüft die Überentschädigung und macht entsprechende Rückforderungen, Verrechnungen bzw. Kürzungen.

Bei rückwirkenden Leistungen der eidg. IV erfolgt die Rückforderung des Zuschusses.

Merkblätter zur Überentschädigung:

Merkblatt Überentschädigung PDF Dokument: Merkblatt Überentschädigung

Überentschädigung - Auszug aus dem Vorsorgereglement PDF Dokument: Überentschädigung - Auszug aus dem Vorsorgereglement
Datenaustausch
Personalverantwortliche an PKZH:

  • Anmeldung zur vertrauensärztlichen Begutachtung mit Absenzenblatt der letzten 12 Monate
  • Informieren laufend über allfällige Änderungen betreffend Gesundheitszustand der versicherten Person
  • Orientieren über die getroffenen Massnahmen, die vom Vertrauensarzt empfohlen bzw. angeordnet wurden
  • Senden Kopie der Verfügung (Austritt, Teilaustritt, BG-Reduktion, Lohnreduktion immer aus gesundheitlichen Gründen).

Pensionsberechtigte/r oder Vertreter an PKZH:

  • Ausgefüllter Fragebogen
  • Ausbildungsbestätigung / Studiennachweis für anspruchsberechtigte Kinder
  • Kopie der IV-Anmeldung
  • Kopie der Abrechnungen anderer Sozialversicherungen (IV, Unfallversicherer, Arbeitslosenversicherung, Militärversicherung usw.)
  • Meldung des Erwerbseinkommens
  • Meldungen betreffend Änderungen (IV-Grad, IV-Entscheid usw.)
Abweichungen für angeschlossene Unternehmen

  • Die Art und Dauer der Lohnfortzahlung (Krankentaggeldversicherung) ist der PKZH mitzuteilen.
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