Auswirkungen des Einkaufs auf die Altersleistungen
Ein Einkauf führt zu einer Erhöhung Ihrer Alterspension. Insbesondere erhöht ein voller Einkauf Ihre voraussichtliche Alterspension im Alter 63 auf 60% des koordinierten Lohnes. Auswirkungen des Einkaufs auf die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen Ein Einkauf führt zu einer Erhöhung der lebenslänglichen Grundpension. Auf die die Höhe der gesamten Invalidenleistungen (Grundpension und Zusatzpension zusammen) bis Alter 63 hat dies keinen Einfluss. Im Alter 63 aber fällt die Zusatzpension weg und es verbleibt nur noch die Grundpension. Der Einkauf wirkt sich somit auf Höhe der Invalidenleistungen aus, die ab Alter 63 ausgerichtet werden. Steuerliche Vorteile des Einkaufs Die Einkäufe in die 2. Säule können grundsätzlich von den Steuern abgezogen werden. Bei Einkaufssummen, die Ihr Einkommen übersteigen, empfiehlt es sich, sich vorgängig beim Steueramt zu informieren. |