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Einkauf
Ein Einkauf schliesst allfällige Vorsorgelücken

Die Leistungen der Pensionskasse Stadt Zürich sollen im Modellfall 60% des koordinierten Lohnes abdecken. Das ist jedoch nur möglich, wenn keine Vorsorgelücke besteht, das heisst, wenn im Verhältnis zum aktuellen Lohn genügend Altersguthaben angespart wurde. Besteht eine Vorsorgelücke, kann sie durch einen freiwilligen Einkauf, also zusätzliche Einzahlungen, ganz oder teilweise geschlossen werden.

Aus den Angaben auf dem Vorsorgeausweis ist ersichtlich, ob bei einer Person eine Vorsorgelücke besteht oder nicht.
Auswirkungen und Vorteile des Einkaufs

Auswirkungen des Einkaufs auf die Altersleistungen
Ein Einkauf führt zu einer Erhöhung Ihrer Alterspension. Insbesondere erhöht ein voller Einkauf Ihre voraussichtliche Alterspension im Alter 64 auf 60% des koordinierten Lohnes.
 
 
Auswirkungen des Einkaufs auf die Invaliden- und Hinterlassenenleistungen
Ein Einkauf führt zu einer Erhöhung der lebenslänglichen Grundpension. Auf die die Höhe der gesamten Invalidenleistungen (Grundpension und Zusatzpension zusammen) bis Alter 64 hat dies keinen Einfluss. Im Alter 64 aber fällt die Zusatzpension weg und es verbleibt nur noch die Grundpension. Der Einkauf wirkt sich somit auf Höhe der Invalidenleistungen aus, die ab Alter 64 ausgerichtet werden.
Bei den Hinterlassenenleistungen ergeben sich "gleichgerichtete" Verbesserungen.
 
 
Steuerliche Vorteile des Einkaufs
Die Einkäufe in die 2. Säule können grundsätzlich von den Steuern abgezogen werden. Bei Einkaufssummen, die Ihr Einkommen übersteigen, empfiehlt es sich, sich vorgängig beim Steueramt zu informieren.
Einschränkungen

  • Einkäufe können bis zur Vollendung des 64. Altersjahres geleistet werden. Bei einem eingetretenen Versicherungsfall ist ein freiwilliger Einkauf nicht mehr möglich. Voraussetzung ist auch, dass vorgängig sämtliche Guthaben aus der beruflichen Vorsorge in die Pensionskasse eingebracht worden sind.

  • Die aus Einkäufen resultierenden Guthaben können innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht als Kapitalleistung, ungeachtet ihrer Form, bezogen werden. Von der Sperrfrist ausgenommen sind Auszahlungen bei Ehescheidung sowie im Invaliditäts- oder Todesfall.

  • Kein Einkauf kann getätigt werden, wenn im Rahmen der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge schon Vorsorgekapital bezogen wurde und dieser Vorbezug bei Eintritt in die PKZH noch nicht vollständig zurückgezahlt ist.

Merkblatt Einkauf PDF Dokument: Merkblatt Einkauf
 
    
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