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6.  Dezember 2023

Die Altersguthaben werden im Jahr 2024 mit 4.5% verzinst - keine Rentenanpassung

Verzinsung der Altersguthaben

Der Stiftungsrat der PKZH hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2023 den Verzinsungssatz der Altersguthaben für das Jahr 2024 auf 4.5 Prozent festgelegt. Diese Verzinsung ist notwendig, damit auch die Aktiv Versicherten eine Rente von 60% des letzten versicherten Verdienstes erhalten können, wenn sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Dieser Zinssatz liegt weit über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz von 1.25 Prozent.

Keine Rentenanpassung

Die laufenden Renten können auch im kommenden Jahr nicht erhöht werden. Gemäss Reservereglement können laufende Renten nur erhöht werden, wenn freie Mittel vorhanden sind oder wenn eine namhafte Teuerung besteht und die Wertschwankungsreserven zu mindestens 90% gefüllt sind. Beides ist wie im Vorjahr nicht der Fall.

Kennzahlen 2024

Die Grenzwerte der 3 Säulen ändern per 1. Januar 2024 nicht.

Reglement zum Datenschutz und zur Informationssicherheit

Der Stiftungsrat der PKZH hat das neue Reglement zum Datenschutz und zur Informationssicherheit verabschiedet. Damit wird der Vollzug des übergeordneten Datenschutzrechts und der Umgang der PKZH mit Personendaten entsprechend dem eidgenössischen und kantonalen Recht geregelt. Das oberste Ziel ist der Schutz der Personendaten sowie deren datenschutzkonforme Verwendung. 

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