Die Anpassung ist notwendig, weil sich die Lohnentwicklung – auf der die heutigen Sparbeiträge basieren – in den letzten Jahren verändert hat. Mit den höheren Sparbeiträgen stärkt die PKZH die Finanzierung der Altersleistungen und sichert das Leistungsziel langfristig.
Konkret werden die Sparbeiträge bis zum 54. Altersjahr erhöht. Die Beiträge werden gemeinsam von den Versicherten als auch von den Arbeitgebenden getragen. Arbeitgebende übernehmen dabei mindestens 50% der Sparbeiträge – bei der Stadt Zürich sind es sogar 60%.
Durch die höheren Sparbeiträge wird in jüngeren Erwerbsjahren mehr Altersguthaben aufgebaut. Dieses zusätzliche Kapital wird über viele Jahre verzinst und profitiert vom Zinseszinseffekt, der einen wichtigen Beitrag zur späteren Rente leistet. Und bei einem Austritt vor der Pensionierung bleibt das angesparte Guthaben erhalten: Es wird als Freizügigkeitsleistung an die nächste Pensionskasse übertragen.
Für Versicherte ab 55 Jahren bleiben die Sparbeiträge unverändert. Auch ihre voraussichtlichen Altersrenten verändern sich nicht.
Unabhängig vom Alter besteht weiterhin die Möglichkeit, die persönliche Vorsorge mit freiwilligen Einkäufen zu stärken. Mit der Anpassung der Sparbeiträge werden auch die Einkaufsrichtwerte angepasst. Für die meisten Versicherten bedeutet das ein höheres Einkaufspotenzial.
Die neuen Sparbeitragssätze gelten ab dem 1. Januar 2027.
Die Beiträge für Risiken wie Invalidität und Todesfall bleiben unverändert.