Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) verlangt, dass Akten mit Personendaten gesetzeskonform geschützt werden. Informationsbestände mit Personendaten werden daher speziell gekennzeichnet.
Das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) verlangt, dass Akten mit Personendaten gesetzeskonform geschützt werden. Informationsbestände mit Personendaten werden daher speziell gekennzeichnet.