Die Arbeitgeberbeitragsreserve (ABR) ist ein Konto, das Sie als Angeschlossenes Unternehmen bei der PKZH führen können. Sie dient dazu, zukünftige Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse im Voraus zu finanzieren.
Nach Abschluss des Kalenderjahres erhalten Sie einen Kontoauszug über Ihre Arbeitgeberbeitragsreserve. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch unterjährig einen Auszug zu.
Einzahlungen auf das Reservekonto sind jederzeit möglich, müssen jedoch schriftlich angekündigt werden.
Mit der Überweisung Ihrer Arbeitgeberbeitragsreserve tritt der Betrag zweckgebunden in das Vermögen der Pensionskasse über und kann nicht an Ihr Unternehmen rückerstattet werden.
Das Reservekonto wird jährlich verzinst – gemäss dem Jahresdurchschnitt des 3-monatigen Compound SARON-Satzes, mindestens jedoch mit 0%.
Sie dürfen Ihre Arbeitgeberbeitragsreserve ausschliesslich für Vorsorgezwecke nutzen, insbesondere für:
- die Bezahlung zukünftiger Arbeitgeber-Beiträge zugunsten Ihrer Mitarbeitenden.
- ausserordentliche Zuwendungen an das versicherte Personal, sofern eine gesetzliche oder reglementarische Grundlage besteht – z. B. eine Beteiligung am Überbrückungszuschuss (UeZ) gemäss Anschlussvertrag.
Bitte richten Sie Aufträge zur Verwendung der Arbeitgeberbeitragsreserve immer schriftlich an die PKZH.
Nicht erlaubt ist die Verwendung für Zuwendungen an einzelne Mitarbeitende, etwa für persönliche Einkäufe zur Schliessung von Vorsorgelücken oder ausserordentlichen Arbeitgeberbeteiligungen am Überbrückungszuschuss (UeZ).
Einlagen in die Arbeitgeberbeitragsreserve gelten als geschäftsmässig begründeter Aufwand und können steuerlich abgezogen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitgebende verantwortlich für die Einhaltung des zulässigen Rahmens sind.
Gemäss steuerlicher Praxis (z. B. im Kanton Zürich) ist die Arbeitgeberbeitragsreserve auf den fünffachen Betrag der jährlich zu leistenden Arbeitgeberbeiträge limitiert.
Wird Ihr Anschlussvertrag mit der PKZH aufgelöst, wird Ihre Arbeitgeberbeitragsreserve zunächst zur Begleichung offener Beitragsschulden verwendet.
Ein verbleibendes Guthaben wird – sofern möglich – an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Ist dies nicht möglich, wird es den Versicherten gutgeschrieben.
Bei einer Liquidation oder einem Konkurs Ihres Unternehmens wird das Guthaben zuerst zur Deckung offener Beiträge und anschliessend zur Verbesserung der Leistungen der Versicherten eingesetzt.
Ein Rückfluss an Ihr Unternehmen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Für die Einrichtung, Einzahlung oder Verwendung einer Arbeitgeberbeitragsreserve kontaktieren Sie uns bitte schriftlich.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Bruno Langenegger gerne zur Verfügung.