Bitte erfassen Sie den Tod eines Mitarbeitenden im Arbeitgeberportal und senden Sie uns per Post oder E-Mail eine Kopie des Todesscheins.
Damit wir prüfen können, ob ein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht, bitten wir Sie, uns eine Kontaktperson aus dem familiären Umfeld der verstorbenen Person zu nennen.
Die PKZH entrichtet ihre Leistungen im Todesfall in erster Linie an Ehegatten, eingetragene Partner/-innen und minderjährige Kinder.
Weiter können je nach Situation auch erwachsene Kinder, geschiedene Ehegatten, ehemalige eingetragene Partner/-innen, unverheiratete Lebenspartner/-innen, Stief- oder Pflegekinder Leistungen erhalten.
In der Regel werden Pensionskassenleistungen als monatliche Renten ausbezahlt. In gewissen Fällen zahlen wir zusätzlich eine Todesfallsumme aus.