Wir haben unsere Webseite komplett erneuert und ihr ein frisches, modernes Design gegeben. Auch den Bereich Für Arbeitgebende haben wir von Grund auf neu strukturiert und inhaltlich erweitert – mit dem Ziel, die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und den Nutzen für Sie zu steigern.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Inhalte sind neu nach Themengebieten gegliedert und dadurch übersichtlicher und schneller auffindbar.
- Die Informationen für Sie als Arbeitgeberin Stadt Zürich und jene für Ihre Mitarbeitenden sind nun klarer getrennt. Wenn Informationen für Ihre Mitarbeitenden auch für Sie als Arbeitgeberin wichtig sind, führen wir Sie per Link direkt in den entsprechenden Bereich Für Berufstätige.
- Zu den einzelnen Themen finden Sie neu «häufige Fragen und Antworten».
- Die bisherigen Merkblätter stellen wir nicht mehr separat zur Verfügung: Wir haben die Inhalte in die Webseite integriert. Das erleichtert das Lesen und macht Informationen schneller zugänglich.
- Formulare und wichtige Dokumente finden Sie sowohl in den jeweiligen Themengebieten als auch zentral unter Formulare und Dokumente.
- Unter Zusammenarbeit können Sie uns Rückmeldungen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge einfach über ein Kontaktformular senden. Dort finden Sie auch den PKZH-Flyer «Warum Sie bei der PKZH gut aufgehoben sind».
- Damit Sie nicht versehentlich im Bereich für Arbeitgebende der Angeschlossenen Unternehmen landen: Die Farbe im Titel der Seite ist für Sie als Arbeitgeberin Stadt Zürich immer hellblau.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und freuen uns über Ihr Feedback.
Per 1. Januar 2026 gibt es keine Änderungen bei den Grenzbeträgen: Der Koordinationsabzug, die Eintrittsschwelle und die Höhe des Überbrückungszuschusses bleiben somit unverändert.
Die Tabelle zur Berechnung der Beiträge 2026 steht ab sofort online zur Verfügung. Neu können Sie im Excel-Tool die gewünschte Jahreszahl 2025 oder 2026 bequem über ein Dropdown-Menü auswählen.
Bei Fragen steht Ihnen Ihre persönliche Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.
Die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge legen fest, ab welchem Einkommen Mitarbeitende versichert sind und wie hoch die versicherten Lohnanteile ausfallen. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge an die PKZH.