Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat der Erhöhung der Sparbeiträge ab 2027 zugestimmt. Damit kann die PKZH auch zukünftig sicherstellen, dass Versicherte mit 65 Jahren mit einer Altersrente von rund 60% ihres letzten versicherten Lohnes rechnen können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen für Ihre Mitarbeitenden
Auf unserer Webseite finden Ihre Mitarbeitenden umfassende Informationen sowie Fragen und Antworten zur Beitragserhöhung. Zusätzlich werden wir mit dem Versand der Vorsorgeausweise nochmals gezielt über dieses Thema informieren. Wir danken Ihnen, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden auf diese Informationen aufmerksam machen.
Berechnung der Beiträge 2027
Mit unserer Tabelle zur Berechnung der Beiträge 2027 können Sie die Beiträge für das Jahr 2027 bereits heute berechnen.
Bitte beachten Sie: Wir gehen davon aus, dass sich der Koordinationsabzug per 1. Januar 2027 ändern wird. Dadurch kann sich der versicherte Lohn – und damit auch die Beitragshöhe – noch leicht verändern.
Sobald feststeht, wie hoch der neue Koordinationsabzug sein wird, passen wir die Tabelle entsprechend an und informieren Sie.
Wir haben unsere Webseite komplett erneuert und ihr ein frisches, modernes Design gegeben. Auch den Bereich Für Arbeitgebende haben wir von Grund auf neu strukturiert und inhaltlich erweitert – mit dem Ziel, die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen und den Nutzen für Sie zu steigern.
- Die Inhalte sind neu nach Themengebieten gegliedert und dadurch übersichtlicher und schneller auffindbar.
- Die Informationen für Sie als Arbeitgebende und jene für Ihre Mitarbeitenden sind nun klarer getrennt. Wenn Informationen für Ihre Mitarbeitenden auch für Sie als Arbeitgebende wichtig sind, führen wir Sie per Link direkt in den entsprechenden Bereich Für Berufstätige.
- Zu den einzelnen Themen finden Sie neu «Häufige Fragen und Antworten».
- Die bisherigen Merkblätter stellen wir nicht mehr separat zur Verfügung: Wir haben die Inhalte in die Webseite integriert. Das erleichtert das Lesen und macht Informationen schneller zugänglich.
- Formulare und wichtige Dokumente finden Sie sowohl in den jeweiligen Themengebieten als auch zentral unter Formulare und Dokumente.
- Unter Zusammenarbeit können Sie uns Rückmeldungen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge einfach über ein Kontaktformular senden. Dort finden Sie auch den PKZH-Flyer «Ihre Vorsorge bei der PKZH».
- Damit Sie nicht versehentlich im Bereich für Arbeitgebende der Stadt Zürich landen: Die Farbe im Titel der Seite ist für Sie als Angeschlossenes Unternehmen immer rosarot.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und freuen uns über Ihr Feedback.
Per 1. Januar 2026 gibt es keine Änderungen bei den Grenzbeträgen: Der Koordinationsabzug, die Eintrittsschwelle und die Höhe des Überbrückungszuschusses bleiben somit unverändert.
Die Tabelle zur Berechnung der Beiträge 2026 steht ab sofort online zur Verfügung. Neu können Sie im Excel-Tool die gewünschte Jahreszahl 2025 oder 2026 bequem über ein Dropdown-Menü auswählen.
Bei Fragen steht Ihnen Ihre persönliche Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.
Die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge legen fest, ab welchem Einkommen Mitarbeitende versichert sind und wie hoch die versicherten Lohnanteile ausfallen. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge an die PKZH.