Mutationen wie Lohn- und Beschäftigungsgradänderungen, Adress- und Zivilstandsänderungen sowie unbezahlte Urlaube, die Sie im SAP-System erfassen, werden automatisch über eine elektronische Schnittstelle an die PKZH übermittelt.
Eine zusätzliche Meldung mittels Verfügung ist nur in folgenden Fällen erforderlich:
- Änderung der Anstellung infolge Altersteilzeit oder Bogenkarriere (Weiterversicherung bei Lohnreduktion)
- Altersrücktritt und Teilaltersrücktritt
- Weiterbeschäftigung über das 65. Altersjahr
- IV-Teilpensionierung
- Beendigung infolge Invalidität
- Beginn Lohnfortzahlung (LFZ) bei Krankheit/Unfall
- Ablauf Lohnfortzahlung (LFZ) bei Krankheit/Unfall
- Verlängerung Lohnfortzahlung (LFZ) bei Krankheit/Unfall
Verfügungen können Sie uns verschlüsselt per Mail an info@pkzh.ch senden.
Während eines unbezahlten Urlaubs werden keine Sparbeiträge erhoben. Es ist in dieser Zeit auch nicht möglich, die Sparbeiträge freiwillig weiterzuführen. Wenn durch den unbezahlten Urlaub eine Vorsorgelücke entsteht, können Versicherte diese später mit einem freiwilligen Einkauf wieder schliessen.
Während des unbezahlten Urlaubs werden Risikobeiträge erhoben, damit Ihre Mitarbeitenden auch während dieser Zeit gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind.
Sie möchten sich als Arbeitgeberin an einem Einkauf einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters beteiligen? Dann beachten Sie bitte Folgendes:
Ein Einkauf in die Pensionskasse ist nur möglich, wenn eine Vorsorgelücke besteht und keine Einkaufsbeschränkung vorliegt. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen keine direkte Auskunft über die Höhe des möglichen Einkaufs geben. Die Einkaufsofferte mit den Angaben zum maximal möglichen Einkauf wird daher direkt an die versicherte Person zugestellt. Einkäufe, die Sie als Arbeitgeberin freiwillig übernehmen, gelten als AHV- und steuerpflichtiger Lohn und Sie müssen diese entsprechend deklarieren.
Wenn Sie sich an einem Einkauf beteiligen möchten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.