Damit Sie in allen Lebensphasen Klarheit und Sicherheit haben, finden Sie hier die wichtigsten Themen für Ihre berufliche Vorsorge.
Unsere Informationen richten sich an Versicherte, die bei der Stadt Zürich oder bei einem Angeschlossenen Unternehmen arbeiten. Wir weisen darauf hin, wenn einzelne Regelungen für Angestellte von Angeschlossenen Unternehmen vom städtischen Standard abweichen.
Ob Altersrente, Invalidenrente oder Leistungen für Ihre Angehörigen im Todesfall: Bei der PKZH sind Sie umfassend und über das gesetzliche Minimum hinaus abgesichert.
Wenn Sie keine Vorsorgelücke haben, erhalten Sie bei Ihrer Pensionierung mit 65 Jahren 60 Prozent Ihres versicherten Lohns als Rente ausbezahlt.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende finanzieren die Beiträge in die Pensionskasse gemeinsam. Gesetzlich muss der Arbeitgebende dabei mindestens 50% übernehmen.
Bei der Stadt Zürich ist es noch vorteilhafter: Die Stadt bezahlt 60% der Beiträge, Sie selbst zahlen nur 40%.
Bei Angeschlossenen Unternehmen kann die Aufteilung der Beiträge unterschiedlich sein. Die genauen Informationen dazu erhalten Sie direkt von Ihrem Arbeitgebenden oder gerne auch bei uns.
Als Versicherte bei der PKZH bezahlen Sie keine Verwaltungskostenbeiträge.
Bei Invalidität erhalten Sie bis zum 65. Altersjahr eine Invalidenrente von 60% Ihres versicherten Lohns, auch wenn Sie eine Vorsorgelücke haben.
Im Todesfall erhalten Ihre Angehörigen Leistungen in Renten- oder Kapitalform, die mindestens dem Gegenwert des Guthabens entsprechen.
Sie möchten Ihr Pensum oder Ihre Verantwortung bereits vor der Pensionierung reduzieren und trotzdem die bisherige Altersrente sichern?
Ab dem 58. bis maximal 65. Lebensjahr können Sie bei einer Lohnreduktion die bisherigen Beiträge freiwillig weiterzahlen und dadurch die Altersleistungen in gleicher Höhe wie vor der Reduktion beibehalten.
Ab Ihrem 60. Lebensjahr beteiligt sich die Stadt Zürich unter gewissen Voraussetzungen an den Beiträgen zur Weiterführung Ihres bisherigen versicherten Lohnes.
Mitarbeitende von Angeschlossenen Unternehmen erfahren direkt beim Arbeitgebenden, ob eine solche Lösung möglich und wie hoch die Beteiligung an den Beiträgen ist.
Ab Alter 58 können Sie Zeitpunkt und Umfang der Pensionierung wählen – flexibel und individuell. Bei einer Frühpensionierung erhalten Sie zusätzlich zur Altersrente einen Überbrückungszuschuss (UeZ).
Für städtische Mitarbeitende wird dieser ab dem 60. Altersjahr und mindestens 8 Dienstjahren von der Stadt Zürich mitfinanziert.
Mitarbeitende von Angeschlossenen Unternehmen wenden sich bitte direkt an ihren Arbeitgebenden, um zu erfahren, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beteiligung an der Finanzierung möglich ist.
Sollten Sie länger als bis 65 arbeiten, können Sie freiwillig weiter in die Pensionskasse einzahlen. Die Stadt Zürich sowie die Angeschlossenen Unternehmen bezahlen in diesem Fall weiter Beiträge für Sie.
Die Zinssätze, mit denen wir Ihr Vorsorgeguthaben verzinsen, liegen seit mehr als 20 Jahren deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Für das Jahr 2025 beträgt der Zinssatz 5% und im 2026 wird der Zinssatz 4% betragen.
Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus drei Säulen, die sich ergänzen und sinnvoll aufeinander abgestimmt sind: der 1. Säule (AHV), der 2. Säule (berufliche Vorsorge, Pensionskasse) und der freiwilligen 3. Säule (individuelles Sparen). Die 1. und 2. Säule sichern gemeinsam ab, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand möglichst beibehalten können. Mit der 3. Säule können Sie Ihre persönliche Vorsorge zusätzlich stärken.
In der 2. Säule spart jede und jeder für sich selbst. Die Sparbeiträge, die Sie und Arbeitgebende einzahlen, werden Ihrem persönlichen Vorsorgekonto gutgeschrieben. Jährlich erhalten Sie Zinsen, da die Pensionskasse Ihre Beiträge an den Kapitalmärkten für Sie anlegt. Bei der Pensionierung zahlt die PKZH das angesparte Guthaben samt Zinsen wahlweise als Rente, Kapital oder in einer Kombination aus beidem an Sie zurück. Wenn Sie vor der Pensionierung aus der PKZH austreten, nehmen Sie Ihr gesamtes Guthaben mit.
Zusätzlich zu den Sparbeiträgen zahlen Sie und Arbeitgebende auch Risikobeiträge. Diese finanzieren die Renten bei Invalidität oder im Todesfall und sichern so Sie und Ihre Angehörigen ab.
In unserem Webportal können Sie selbst Berechnungen für verschiedene Vorsorgesituationen – Einkauf, Pensionierung, Wohneigentumsfinanzierung oder im Zusammenhang mit einer Scheidung – durchführen. Dafür müssen Sie sich einmalig registrieren.