Mit einer freiwilligen Einzahlung – einem sogenannten Einkauf – verbessern Sie Ihre Altersrente und senken gleichzeitig Ihr steuerbares Einkommen. Bestellen Sie hier Ihre persönliche Einkaufsofferte und profitieren Sie dieses Jahr von 5%-Zins auf Ihrem Einkauf.
Auch wenn Sie regelmässig in die Pensionskasse einzahlen, kann trotzdem eine Vorsorgelücke entstehen. Zum Beispiel, wenn Sie zwischendurch nicht oder weniger gearbeitet haben, bei einer ausserordentlichen Lohnerhöhung oder bei einer Scheidung. In einem solchen Fall reicht das Alterskapital, das Sie angespart haben, nicht aus, um im Alter 65 eine Alterspension zu erhalten, die 60% Ihres zuletzt versicherten Lohnes entspricht. Ihre Altersrente wäre entsprechend tiefer. Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Sie diese Lücke schliessen.
Wenn Sie planen, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, können Sie zudem die fehlenden Beiträge mit einem Einkauf ausgleichen. Auch den sogenannten Überbrückungszuschuss (UeZ), den Sie bei einer Frühpensionierung bis zum regulären Rentenalter als Ersatz für die AHV-Rente erhalten, können Sie vorfinanzieren.
Ein Einkauf bringt Ihnen folgende Vorteile:
- Bessere Vorsorge: Ihre Rente und die Leistungen für Ihre Angehörigen werden höher.
- Steuervorteil: Den freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen.
- Zinsen: Bei der PKZH profitieren Sie von überdurchschnittlichen Zinsen auf Ihrem Vorsorgevermögen.
- Sichere Anlage: Ein Einkauf in die PKZH ist eine gute Anlage und bietet einen hohen Kapitalschutz.
- Steuerrechtlich lohnt sich ein freiwilliger Einkauf besonders in den letzten Arbeitsjahren. Denn in dieser Zeit ist der Lohn oft am höchsten. Und dank der Steuerprogression profitieren Sie besonders stark vom Steuervorteil.
- Aber auch für junge Versicherte lohnt sich ein Einkauf: Sie profitieren am längsten vom Zinseszinseffekt und können so Ihr Altersguthaben über die Jahre optimal aufbauen.
- Langfristigkeit: Was Sie in die Pensionskasse einzahlen, kann in der Regel erst mit der Pensionierung bezogen werden. Eine Auszahlung vor der Pensionierung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
- Einschränkungen bei Kapitalauszahlungen: Freiwillige Einkäufe – inklusive der darauf gutgeschriebenen Zinsen – können Sie 3 Jahre ab Einzahlung nicht als Kapital beziehen.
- Steuerrückzahlung bei Kapitalbezug: Wird innerhalb der ersten 3 Jahre nach einem Einkauf dennoch Kapital bezogen, kann die Steuerbehörde den steuerlichen Abzug für Einkäufe der letzten 3 Jahre nachträglich rückgängig machen.
Dies gilt in folgenden Fällen: - Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen oder sich selbständig machen und sich ihr Vorsorgeguthaben auszahlen lassen.
- Wenn Sie Ihr Guthaben für die Finanzierung für Wohneigentum nutzen.
- Wenn Sie sich bei der Pensionierung Ihr Guthaben als Kapital auszahlen lassen.
Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall frühzeitig beim Steueramt Ihrer Gemeinde.
In bestimmten Fällen können Sie nur einen Teil des fehlenden Guthabens in die Pensionskasse einzahlen:
- Zuzug aus dem Ausland: Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und zum 1. Mal in der Schweiz bei einer Pensionskasse versichert sind. In diesem Fall können Sie in den ersten 5 Jahren jährlich maximal 20% Ihres versicherten Lohnes einzahlen.
- Selbständigkeit: Wenn Sie selbstständig waren und mehr als das grösstmögliche Guthaben in der Säule 3a angespart haben, wird dieser Überschuss von der Vorsorgelücke abgezogen.
- Pensionierung: Wenn Sie bereits pensioniert sind. In diesem Fall wird das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung bei der Berechnung der Vorsorgelücke angerechnet.
Sie können erst dann wieder freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse tätigen, wenn ein bestehender Vorbezug für Wohneigentum oder eine Auszahlung infolge Scheidung vollständig zurückgezahlt sind.
Ihre Vorsorgelücke entspricht dem Unterschied zwischen Ihrem maximal möglichen Altersguthaben und dem tatsächlichen Guthaben. Die Lücke wird auf das Ende des Kalenderjahres hochgerechnet und ist auf Ihrem Vorsorgeausweis aufgeführt.
1. Überprüfen Sie Ihr aktuelles Einkaufspotenzial
Wie viel Sie maximal in die Pensionskasse einzahlen können, sehen Sie auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis. Diesen senden wir Ihnen jeweils im Juni per Post zu. Ihren aktuellen Ausweis können Sie jederzeit im PKZH-Webportal einsehen.
2. Die PKZH berechnet Ihre Einkaufssumme
Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite aus oder kontaktieren Sie uns auf anderem Weg. Gerne berechnen wir Ihre maximal mögliche Einkaufssumme und senden Ihnen weitere Unterlagen zu.
3. Machen Sie Ihren Einkauf
Unser Angebot können Sie prüfen und den Einkauf mit dem Einzahlungsschein tätigen, den wir Ihnen mitsenden. Bitte denken Sie daran, die Deklaration zu unterschreiben und uns zurückzusenden.
Für die Steuererklärung ist das Datum massgebend, an dem das Geld auf dem Konto der PKZH eingeht. Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren Einkauf und die Überweisung und berücksichtigen Sie die Feiertage am Jahresende.
Möglichkeit: Einkauf mit Geldern aus der 3. Säule
Sie können sich auch mit Guthaben aus Ihrer 3. Säule in die Pensionskasse einkaufen. Da diese Gelder aber bereits steuerlich abgezogen wurden, können Sie dies nicht ein 2. Mal tun. Trotzdem lohnt sich der Transfer: Bei der PKZH profitieren Sie von einer höheren Verzinsung als in der 3. Säule.
Wenn Sie sich vor dem 65. Altersjahr pensionieren lassen und dennoch die gleiche Altersrente wie bei einer Pensionierung mit 65 erhalten möchten, können Sie das fehlende Altersguthaben mit einem freiwilligen Einkauf ausgleichen.
Beachten Sie die Fristen:
Der Betrag kann frühestens 6 Monate und muss spätestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung überwiesen werden.
So gehen Sie vor:
Wenn Sie einen Einkauf tätigen möchten, um bei der Pensionierung mit 65 die volle Altersrente zu erreichen, erstellen wir Ihnen gerne eine provisorische Berechnung. Auf dieser Grundlage können Sie dann entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie den Einkauf vornehmen möchten.
Den Einkauf können Sie im Jahr 2025 steuerlich geltend machen, sofern Ihre Zahlung spätestens am 31. Dezember 2025 bei der PKZH eingeht.
Bitte kontaktieren Sie die PKZH dafür bis spätestens am 19. Dezember 2025 oder nutzen Sie das Einkaufsformular.