Das reguläre Pensionierungsalter für Frauen und Männer beträgt 65 Jahre.
Bei der PKZH haben Sie diverse Möglichkeiten, Ihre Pensionierung nach Ihren Bedürfnissen zu gestalten. Ob mit einer Pensionierung in Teilschritten, mit einer Frühpensionierung oder mit einer aufgeschobenen Pensionierung – Sie haben die Wahl!
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es ausserdem die Möglichkeit zur Weiterversicherung des bisherigen versicherten Lohns, falls sich Ihr Lohn aufgrund einer Funktionsänderung oder Senkung des Beschäftigungsumfangs reduziert.
Mit Ihrer Pensionierung haben Sie Anrecht auf eine lebenslange Pension. Seit dem 1. Januar 2025 können Sie Ihr Altersguthaben bis zu 100% als Kapital auszahlen lassen.
Bei der PKZH bauen Sie über die Jahre Ihr persönliches Altersguthaben auf.
Ihr Altersguthaben besteht aus:
- Ihren Freizügigkeitsleistungen früherer Vorsorgeeinrichtungen
- Ihren Sparbeiträgen bzw. monatlichen Lohnabzügen
- den Beiträgen Ihres Arbeitgebenden
- allfälligen Einkäufen
- Zins
Die Höhe der jährlichen Alterspension entspricht dem Altersguthaben multipliziert mit einem altersabhängigen Umwandlungssatz.
Als Mitarbeitende der Stadt Zürich und der Angeschlossenen Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, einen Kurs zu Ihrer nachberuflichen Zukunft zu besuchen.
Termine Stadt Zürich
18.12.25 / 27.01.26 / 26.02.26 / 24.03.26 / 23.04.26 / 19.05.26 / 11.06.26 / 09.07.26 / 25.08.26 / 17.09.26 / 15.10.26 (prov. Termin) / 26.11.26 / 17.12.26 (prov. Termin)
Anmeldung für den Kurs «Nachberufliche Zukunft» über die Digitale Lernwelt der Stadt Zürich
Termine Angeschlossene Unternehmen
23.03.26 / 20.10.26
Die Einladung erhalten Sie ca. 2 Monate vorher von Ihrem Arbeitgebenden.
Kursunterlagen
Die Präsentation zum Kurs finden Sie hier.