Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis zwischen dem 58. und dem 65. Altersjahr beenden, haben Sie ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine lebenslange Alterspension.
Möchten Sie sich vor Ihrem 65. Geburtstag pensionieren lassen, bekommen Sie weniger Rente. Denn Sie haben über einen kürzeren Zeitraum eingezahlt und dadurch einen geringeren Betrag angespart. Zudem fehlen Ihnen Zinsen für die Jahre, in denen Sie früher in Rente gehen. Dadurch ist Ihr Altersguthaben kleiner. Abhilfe schafft ein sogenannter Einkauf in die Pensionskasse.
Mit dem Einkauf auf Alter 65 erhalten Sie eine Rente, die so hoch ist, als ob Sie bis 65 weitergearbeitet hätten. Auch wenn Sie nur einen Teilbetrag einzahlen, lohnt sich das – Ihre Rente wird dadurch etwas höher.
Bei einer vorzeitigen Pensionierung oder einer Pensionierung in Teilschritten fehlt Ihnen die ordentliche AHV-Rente. Diese erhalten Frauen und Männer ab 65. Um diese Lücke auszugleichen, bezahlt die Pensionskasse zusätzlich zur Alterspension einen Überbrückungszuschuss (UeZ). Die Höhe des UeZ beträgt die maximale AHV-Altersrente. Bei Teilzeitbeschäftigung oder einer Pensionierung in Teilschritten wird dieser anteilsmässig berechnet.
Die Kostenbeteiligung des Arbeitgebenden am UeZ richtet sich nach dem Personalrecht der Stadt Zürich bzw. wird für die Angeschlossenen Unternehmen im Anschlussvertrag geregelt. Diesen Vertrag erhalten Sie von Ihrer Personalabteilung.
Den Teil der Kosten, den Sie als versicherte Person selbst tragen, können Sie einkaufen. So können Sie eine Kürzung der Alterspension vermeiden. Angeschlossene Unternehmen haben eine eigene Regelung, die im Anschlussvertrag festgehalten ist.
Kostenbeteiligung Überbrückungszuschuss
Die Arbeitgeberin Stadt Zürich vergibt gemäss Personalrecht seit 1. Januar 2018 folgende Kostenbeteiligungen:
Bitte beachten Sie, dass Einkäufe bei vorzeitiger Pensionierung frühestens 6 und spätestens 3 Monate vor dem Altersrücktritt bei der PKZH einbezahlt worden sein müssen.
Sie möchten sich früher pensionieren lassen und vorher noch einen Einkauf tätigen?
Kontaktieren Sie Ihre persönliche Kundenbetreuerin oder Kundenbetreuer, die Ihnen gerne die entsprechende Offerte erstellt.