Die Anlagekommission ist verantwortlich für die kompetente Umsetzung der Anlagepolitik.
Ihre zentralen Aufgaben sind:
- Vorbereitung der Geschäfte des Stiftungsrats, welche die Vermögensanlagen betreffen
- Planung und Regelung der Umsetzung der vom Stiftungsrat erlassenen Reglemente und Konzepte im Bereich der Vermögensanlagen
- Führung und Überwachung der Vollzugsprozesse, wie namentlich Bestimmung der Anlageinstrumente sowie Auswahl und Überwachung des Portfoliomanagements
- Laufende Überwachung des Standes und der Entwicklung der Vermögensanlagen
Die Anlagekommission wird vom Stiftungsrat jeweils für vier Kalenderjahre gewählt - aktuell von 2023 bis 2026. Gegenwärtig gehören ihr folgende Mitglieder an: