Information zu den Nominationen der Personalverbände und Einzelkandidaturen
Die Personalverbände KPV, PBV und VPOD haben ihre Nominationen für die Versichertenvertretungen im Stiftungsrat sowie eine Vertretung der Pensionsberechtigten für die Amtsdauer 2027 bis 2030 präsentiert. Im Wahlkreis Sozialdepartement hat zusätzlich das bisherige Mitglied Tamara Gross ihre Wiederkandidatur eingereicht.
Die Liste der Kandidierenden finden Sie hier.
Die Wahlberechtigten können innerhalb eines Monats weitere Wahlvorschläge einreichen (Art. 8 Abs 2 Wahlreglement der Pensionskasse Stadt Zürich (WR). Dabei muss jede Kandidatur von mindestens 40 Wahlberechtigten des betreffenden Wahlkreises persönlich unterzeichnet sein. Zu beachten sind ferner die Bedingungen gemäss Art. 4 WR (passives Wahlrecht).
Kandidaturen sind bis spätestens Montag, 6. Juli 2026 um 16.00 Uhr an die Pensionskasse Stadt Zürich, Morgartenstrasse 30, Postfach, 8036 Zürich, einzureichen. Die dafür benötigten Unterlagen können Sie hier herunterladen oder in Papierform bei uns anfordern. Zusätzlich zum Formular zur Kandidatur und den erforderlichen Unterschriften sind uns je ein Auszug aus dem Strafregister und dem Betreibungsregister (nicht älter als 3 Monate) sowie ein unterzeichneter Lebenslauf einzureichen.
Über den Ausgang des Nominationsverfahrens können Sie sich ab 18. August 2026 auf unserer Website informieren. Wenn die Anzahl der gültigen Kandidaturen die zu besetzenden Sitze in einem bestimmten Wahlkreis übersteigt, werden wir in diesem Wahlkreis nach den Sommerferien eine elektronische Wahl durchführen.
Die PKZH wird vom Stiftungsrat geleitet. Dieser setzt sich paritätisch zusammen aus 9 Versichertenvertretungen und 9 Arbeitgebervertretungen, je 7 von der Stadt und 2 von den Angeschlossenen Unternehmen.
2 Vertretungen der Pensionsberechtigten, die eine Pension der PKZH beziehen, nehmen mit beratender Stimme, mit eigenem Antrags-, aber ohne Stimmrecht im Stiftungsrat Einsitz. Eine der Vertretungen wird von den Alters- und Invalidenpensionierten gewählt, eine weitere vom Stadtrat ernannt.
Das Organisationsreglement hält die Aufgaben des Stiftungsrats und seiner Subgremien fest und das Wahlreglement dessen Zusammensetzung und Wahl. Gewählt werden alle, inklusive der Vertretung der Pensionsberechtigten, für eine 4-jährige Amtsdauer. Eine Wiederwahl ist möglich. Ende Dezember 2026 läuft die aktuelle Amtsdauer ab.
Die Angeschlossenen Unternehmen wurden im Januar 2026 zur Einreichung von Kandidaturen ihrer Arbeitgebervertretungen eingeladen. Bleibt es bei mehr als 2 Kandidaturen, wird im Spätsommer 2026 eine elektronische Wahl durchgeführt.
Die Vorsteherin/der Vorsteher des Finanzdepartements ist als Arbeitgebervertretung der Stadt gesetzt, die weiteren 6 Mitglieder sowie eine Vertretung der Pensionsberechtigten werden im August 2026 vom Stadtrat ernannt.