Die PKZH wird vom Stiftungsrat geleitet. Dieser setzt sich paritätisch zusammen aus 9 Versichertenvertretungen und 9 Arbeitgebervertretungen, je 7 von der Stadt und 2 von den Angeschlossenen Unternehmen.
2 Vertretungen der Pensionsberechtigten, die eine Pension der PKZH beziehen, nehmen mit beratender Stimme, mit eigenem Antrags-, aber ohne Stimmrecht im Stiftungsrat Einsitz. Eine der Vertretungen wird von den Alters- und Invalidenpensionierten gewählt, eine weitere vom Stadtrat ernannt.
Das Organisationsreglement hält die Aufgaben des Stiftungsrats und seiner Subgremien fest und das Wahlreglement dessen Zusammensetzung und Wahl. Gewählt werden alle, inklusive der Vertretung der Pensionsberechtigten, für eine 4-jährige Amtsdauer. Eine Wiederwahl ist möglich. Ende Dezember 2026 läuft die aktuelle Amtsdauer ab.
Die Personalverbände KPV, PBV und VPOD haben ihre Nominierungen für die Versichertenvertretungen im Stiftungsrat sowie eine Vertretung der Pensionsberechtigten für die Amtsdauer 2027 bis 2030 präsentiert. Im Wahlkreis Sozialdepartement hat zusätzlich das bisherige Mitglied Tamara Gross ihre Wiederkandidatur eingereicht.
Es gingen keine weiteren Kandidaturen ein. Damit sind die folgenden Kandidatinnen und Kandidaten still gewählt:
(Vorbehalten bleiben die Erwahrung durch den Stiftungsrat sowie allfällige Rechtsmittelverfahren.)
Mit Schreiben vom 19. Januar 2026 wurden die Angeschlossenen Unternehmen eingeladen, Kandidaten für die Amtsdauer 2027 bis 2030 einzureichen. Davon wurde Gebrauch gemacht. Folgende Kandidaturen sind bei uns fristgerecht eingereicht worden:
Die Vorsteherin/der Vorsteher des Finanzdepartements ist als Arbeitgebervertretung der Stadt gesetzt, die weiteren 6 Mitglieder sowie eine Vertretung der Pensionsberechtigten werden im August 2026 vom Stadtrat ernannt.