Aufgaben und Verantwortlichkeit der Revisionsstelle und des Experten für berufliche Vorsorge sind in Art. 52a - 52e des BVG und in Art. 34 - 41a der BVV2 geregelt.
Die Revisionsstelle prüft jährlich die Rechtmässigkeit
- der Jahresrechnung und der Alterskonten
- der Geschäftsführung, der Beitragserhebung und der Ausrichtung der Leistungen
- der Vermögensanlagen
Die Revisionsstelle wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung. Gegenwärtig ist folgende Revisionsstelle für die PKZH tätig:
Ernst & Young AG
Maagplatz 1
Postfach
8010 Zürich
Der Experte für berufliche Vorsorge überprüft periodisch
- ob die Pensionskasse jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann
- und ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Der Experte für berufliche Vorsorge wird vom Stiftungsrat gewählt und berichtet diesem schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung. Gegenwärtig ist folgender Experte für berufliche Vorsorge für die PKZH tätig:
Deprez Experten AG
Neustadtgasse 7
8001 Zürich