Der Stiftungsausschuss bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrats vor.
Er hat folgende Hauptaufgaben:
- Stellen von Anträgen zu allen Geschäften des Stiftungsrats, die nicht die Vermögensanlagen betreffen
- Festlegung von Anstellungsbedingungen und Lohn der Geschäftsleitung sowie Überwachung ihrer Tätigkeit
- Der Stiftungsausschuss wird vom Stiftungsrat jeweils für vier Kalenderjahre gewählt - aktuell von 2023 bis 2026.
Gegenwärtig gehören ihm nachstehende Mitglieder an, die auch im Stiftungsrat tätig sind: