Der Stiftungsrat trägt die oberste Verantwortung.
Seine wichtigsten Aufgaben sind:
- Bestimmung der Gesamtstrategie und Überwachung ihrer Umsetzung
- Erlass der Stiftungsreglemente
- Abnahme von Geschäftsbericht und Rechnung
- Periodische Überwachung der gesamten Anlagetätigkeit
- Wahl von Stiftungsausschuss und Anlagekommission
- Wahl der Geschäftsleitung der Stiftung
Der Stiftungsrat setzt sich paritätisch aus je 9 Arbeitgeber- und Versichertenvertretern zusammen. Er wird jeweils für 4 Kalenderjahre gewählt – aktuell von 2023 bis 2026.
An den Stiftungsratssitzungen nehmen 2 nicht stimmberechtigte Vertretungen der Alterspensionierten teil. Eine davon wird von den Pensionsberechtigten gewählt, die andere vom Stadtrat ernannt.
Gegenwärtig gehören ihm nachstehende Mitglieder an. Einige davon sind auch in den Suborganen Stiftungsausschuss und Anlagekommission tätig.