Die PKZH erachtet den umfassenden Dialog mit den Unternehmen – sogenanntes Engagement – als wichtigsten Pfeiler ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Dazu hat die Anlagekommission je ein Mandat an zwei auf Nachhaltigkeitsfragen spezialisierte Berater vergeben.
Die PKZH setzt ergänzend zum Engagement eine Ausschlusspolitik für in- und ausländische Firmen um. Dabei werden im Auftrag der Anlagekommission diejenigen Unternehmen ermittelt, die andauernd und in schwerwiegender Weise gegen die Grundsätze des sogenannten «UN Global Compact» verstossen.
Falls der Dialog mit den betroffenen Firmen zu keinen nennenswerten Fortschritten geführt hat, schliesst die Anlagekommission sowohl die Aktien als auch die Obligationen der entsprechenden Firmen vom Anlageuniversum der PKZH aus.
Betroffen von diesen Massnahmen sind Hersteller von Streumunition und Anti-Personenminen sowie von chemischen, biologischen und nuklearen Waffen. Zusätzlich werden alle Firmen mit Kohlereserven sowie solche Versorger, deren Kohleanteil in der Stromproduktion mehr als zwei Drittel ausmacht, vom Anlageuniversum exkludiert.