Der Stiftungsrat hat die Bestimmungen zur freiwilligen Weiterversicherung angepasst (Art. 14 Vorsorgereglement).
Austretende Versicherte ab Alter 55 können ihre Versicherung neu bereits ab 7 Beitragsjahren (bisher 8 Jahre) weiterführen, sofern kein Anschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung möglich ist.
Das Gesuch ist innerhalb von 3 Monaten nach Austritt einzureichen.
Die Anpassung tritt per 14. April 2026 in Kraft und gilt für Austritte ab diesem Datum.
Das Vorsorgereglement 2026 steht ab sofort im neuen Design auf unserer Webseite zur Verfügung.