Bei Ihrer Pensionierung haben Sie 3 Möglichkeiten:
- Sie beziehen Ihr angespartes Altersguthaben als lebenslange monatliche Alterspension.
- Sie lassen sich einen Teil Ihres Altersguthabens als Kapital auszahlen und beziehen den Rest als lebenslange monatliche Alterspension.
- Sie lassen sich Ihr Altersguthaben ganz als Kapital auszahlen.
Sie erhalten automatisch eine monatliche Alterspension, wenn Sie nichts tun.
Möchten Sie stattdessen Ihr Altersguthaben teilweise oder ganz als Kapital beziehen, müssen Sie den Antrag für den Kapitalbezug rechtzeitig bei der PKZH anfordern. Bitte nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Einen Kapitalbezug müssen Sie uns mindestens einen Monat vor dem Altersrücktritt schriftlich mitteilen.
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, muss Ihr/-e Partner/-in schriftlich zustimmen, damit der Kapitalbezug möglich ist.
Ob Sie sich für einen Kapitalbezug oder eine Rente entscheiden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Diese Entscheidung ist sehr individuell – eine allgemeingültige Empfehlung gibt es nicht.
Bitte treffen Sie die Entscheidung für einen Kapitalbezug mit Sorgfalt – sie lässt sich später nicht rückgängig machen und beeinflusst dauerhaft, wie hoch und wie sicher Ihr Einkommen nach der Pensionierung sein wird.
Hier ist eine Übersicht von Aspekten, die bei der Entscheidung von Bedeutung sein können. Je nach persönlicher Lebenssituation, finanzieller Ausgangslage und familiären Umständen können diese Punkte unterschiedlich stark gewichtet werden.
Alterspension
- Hohe finanzielle Sicherheit: Sie erhalten Ihre Altersrente monatlich und lebenslang – unabhängig davon, wie alt Sie werden.
- Planbare Einnahmen: Dank des regelmässigen Einkommens können Sie zuverlässig und langfristig planen.
- Teuerungsausgleich: Die Rente wird jährlich an die Teuerung angepasst, sofern es die finanzielle Situation der PKZH erlaubt.
- Keine Verantwortung und kein Aufwand: Die PKZH übernimmt die gesamte Verwaltung Ihres Altersguthabens. Sie müssen sich weder mit Anlagestrategien noch mit Entwicklungen an den Finanzmärkten auseinandersetzen.
- Schutz für Hinterbliebene: Im Todesfall erhalten berechtigte Angehörige Hinterlassenenleistungen.
- Steuern: Die gesamte Altersrente wird als Einkommen besteuert. Das bedeutet, sie ist zu 100% steuerpflichtig.
Kapitalbezug
- Freie Verwendung: Sie können das Kapital so einsetzen, wie Sie möchten – zum Beispiel für die Finanzierung von Wohneigentum, die Rückzahlung einer Hypothek oder individuelle Investitionen.
- Gestaltungsfreiheit: Sie haben die Möglichkeit, ein persönliches Altersvorsorgekonzept zu entwickeln, das genau auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten ist.
- Eigenverantwortung für Rendite und Kapitalerhalt: Sie tragen die Verantwortung dafür, dass Ihr Kapital eine genügend hohe Rendite abwirft und bis ans Lebensende reicht.
- Einkommensrisiko: Es besteht die Gefahr, dass Ihr regelmässiges Einkommen die laufenden Ausgaben nicht deckt. Das Kapital könnte im Laufe der Zeit aufgebraucht werden.
- Vererbbarkeit: Im Todesfall kann das Vermögen im gesetzlichen Rahmen frei vererbt werden.
- Kein Anspruch auf Hinterlassenenleistungen: Wenn Sie einen Teil Ihres Altersguthabens als Kapital beziehen, verringert sich der Anspruch auf Leistungen für Hinterbliebene entsprechend. Bei einem vollständigen Kapitalbezug erlischt dieser Anspruch ganz. Deshalb ist das schriftliche Einverständnis Ihrer Ehepartnerin/Ihres Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners zwingend erforderlich.
- Steuern: Bei der Auszahlung des Kapitals profitieren Sie von einem reduzierten Steuersatz. Danach müssen Sie das Vermögen und die daraus erzielten Erträge (z. B. Zinsen) jedes Jahr versteuern. Der reine Vermögensverzehr ist steuerfrei.
Mit einer Mischform aus Alterspension und Kapitalbezug können Sie die jeweiligen Vorteile kombinieren.
1. Klären Sie, wie viel Geld Sie monatlich benötigen
Als Faustregel gilt, dass die laufenden Lebenshaltungskosten nach der Pensionierung über sichere Einkünfte gedeckt sein sollten. Dafür sind die lebenslang garantierte AHV-Rente und die Alterspension der PKZH ideal. Was darüber hinausgeht, kann als Kapital bezogen werden.
Überlegen Sie sich: Wie viel Einkommen benötigen Sie, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken? Unsere Budgetvorlage (unter Downloads) hilft Ihnen, diese Frage zu beantworten.
2. Berechnen Sie Ihre AHV-Rente
Die AHV-Rente bildet die Grundlage der Altersvorsorge. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Beitragsdauer ab. Mit dem Online-Rechner ESCAL können Sie Ihre voraussichtliche AHV-Rente schnell und einfach schätzen.
Weitere Informationen zur Rentenvorausberechnung finden Sie im Merkblatt des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
3. Berechnen Sie Ihre PKZH-Leistungen
In unserem Webportal können Sie Ihre Altersleistungen bei der PKZH selbst berechnen. Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Kundenbetreuenden für Berechnungen verschiedener Szenarien zur Verfügung.
Für Versicherte ab 55 Jahren bietet die PKZH zudem Kurse zur nachberuflichen Zukunft an.
4. Prüfen Sie mögliche Steuerauswirkungen
Kapitalleistungen werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, während die monatliche Rente regulär besteuert wird. Ein Kapitalbezug kann daher steuerlich vorteilhaft sein – muss aber nicht.
Nutzen Sie den Online-Rechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung, um die steuerliche Belastung zu vergleichen.
Ob Pension, Kapital oder eine Kombination daraus: Die für Sie optimale Wahl hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wie viel Risiko möchten Sie eingehen?
- Wie ist Ihr Gesundheitszustand?
- Wie sieht Ihre finanzielle und familiäre Lage aus?
Mit unserem Fragebogen «Alterspension oder Alterskapital?» unter Downloads können Sie durch das Abwägen von einfachen Aussagen herausfinden, welche Lösung tendenziell besser zu Ihnen passt.
Ja, der UeZ wird auch dann ausbezahlt, wenn Sie Ihr gesamtes Altersguthaben als Kapital beziehen.
Bitte beachten Sie:
In diesem Fall reduziert sich der ausbezahlte Kapitalbetrag, da die Kosten für den UeZ – sofern Sie nicht vom Arbeitgebenden übernommen werden – von Ihrem Altersguthaben abgezogen werden.
Diesen Abzug können Sie vermeiden, wenn Sie 3 bis 6 Monate vor der Pensionierung einen Einkauf in die Pensionskasse machen.
Ja, das ist möglich.
Ein Verzicht auf den UeZ ist uns zusammen mit dem Antrag auf Kapitalbezug schriftlich bis spätestens 1 Monat vor der Pensionierung mitzuteilen.
Ja, auch bei einem Einkauf innerhalb der letzten 3 Jahren vor der Pensionierung ist ein Kapitalbezug möglich.
Dies kann jedoch dazu führen, dass die Steuerabzüge für diese Einkäufe nicht zugelassen werden (siehe auch nächste Frage). Wie viel Kapital Sie beziehen können, hängt davon ab, was Sie eingekauft haben.
Wenn Sie eine Vorsorgelücke durch einen Einkauf geschlossen oder sich gezielt auf eine Pensionierung mit 65 Jahren eingekauft haben, wirkt sich das auf den Kapitalbezug aus: Sie können bei der Pensionierung nur so viel Kapital beziehen, wie ohne diese Einkäufe vorhanden gewesen wäre.
Das Kapital wird bei der Auszahlung getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist vom Wohnort, Zivilstand und Auszahlungsbetrag abhängig. Anschliessend werden das Vermögen und die Kapitalerträge jährlich besteuert.
Sofern Sie in den letzten 3 Jahren vor der Pensionierung Einkäufe getätigt haben, kann der Kapitalbezug zur Folge haben, dass das Steueramt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Einkäufe nachträglich aberkennt (davon ausgenommen sind Wiedereinkäufe nach einer Scheidung sowie Einkäufe zur Finanzierung des Überbrückungszuschusses). Die 3-Jahresfrist wird dabei auf den Tag genau ab dem Zeitpunkt der Kapitalauszahlung berechnet.
Ja, mit einer Einschränkung:
Wenn die Weiterversicherung nach Entlassung mehr als 2 Jahre gedauert hat, ist ein Kapitalbezug bei der Pensionierung nicht mehr möglich.